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Fromme: Inkrafttreten der Entschädigung für ostdeutsche Kriegsheimkehrer zum 1. Juli 2008 gewährleistet

Geschrieben am 30-05-2008

Berlin (ots) - Zur 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes erklärt der Vorsitzende der
Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU
-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:

Der Deutsche Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das Vorziehen des
Inkrafttretenstermins für die Auszahlung der einmaligen Entschädigung
für die ehemaligen Kriegsgefangenen aus Ostdeutschland beschlossen.
Das Vorziehen der Inkrafttretens war für CDU und CSU wegen des hohen
Alters der Betroffenen ein besonders Anliegen.

Die gesetzliche Grundlage für Entschädigung wurde mit dem
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz (HKStAufhG) aus dem November
letzten Jahres geschaffen. Dank des beharrlichen Verhandelns der
Union wurde in das Gesetz unter Artikel 3 mit dem
Heimkehrerentschädigungsgesetz eine einmalige Entschädigung für die
ehemaligen Kriegsgefangenen aus Ostdeutschland aufgenommen.

Während den ehemaligen Kriegsgefangenen in Westdeutschland eine
Entschädigung nach dem Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetz (KgfEG)
rechtlich zustand, war ostdeutschen Kriegsheimkehrern bis dahin eine
solche Entschädigung verwehrt. Die Entscheidung für diese Entschädig
war und ist ein guter Beitrag zur historischen Aufarbeitung und der
inneren Einheit Deutschlands.

Gleichwohl blieb ein Wehrmutstropfen - der vorgesehene Termin des
Inkrafttretens erst zum 1. Januar 2009. Mit großem Engagement haben
CDU und CDU deshalb auch nach dem Beschluss über das
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz nach Lösungen für ein früheres
Inkrafttreten gesucht und, nach der Überwindung der letzten Zweifel
des Koalitionspartners, mit dem jetzt beschlossenen Änderungsgesetz
schaffen können.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Entlassungsjahr:
500,00 Euro bei den Entlassungsjahren 1947/48
1.000,00 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1949/50.
Heimkehrer ab 1951 erhalten eine Einmalzahlung von 1.500,00 Euro.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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