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Vaatz/Baumann: Entschädigung für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer tritt bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft

Geschrieben am 29-05-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes erklären der
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und
Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten, Arnold Vaatz
MdB und der zuständige Berichterstatter im Innenausschuss, Günter
Baumann MdB:

Im November des vergangenen Jahres hatte sich die Große Koalition
insbesondere auf Initiative der ostdeutschen
CDU-Bundestagsabgeordneten und der Vertriebenenpolitiker über die
Entschädigung der ostdeutschen Kriegsspätheimkehrer geeinigt. Nach
der alten Gesetzeslage hätte mit der Auszahlung erst ab dem 1. Januar
2009 begonnen werden können.

Mit dem Änderungsgesetz tritt die Entschädigungsregelung für
ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft.
Das Vorziehen der Inkrafttretung war für die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen des hohen Alters der Betroffenen ein
besonders wichtiges Anliegen. Besonders aus dem Blickwinkel der
Nichtvererbbarkeit des Anspruchs war der späte Termin im Jahr 2009
für uns sehr unbefriedigend.

Kriegsgefangene, die in den östlichen Teil Deutschlands entlassen
wurden, erhalten eine nach der Dauer des Gewahrsams gestaffelte
Entschädigung in Höhe von 500 Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und
1948), 1.000 Euro (Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950) und 1.500 Euro
(Entlassungsjahrgänge ab 1951).

Mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr
2008 in Höhe von voraussichtlich 15,8 Mio. Euro und im Haushaltsjahr
2009 von rund 1 Mio. Euro kann die Entschädigung für die Heimkehrer
durch das Bundesverwaltungsamt in Bonn nun zügig umgesetzt werden.

Der Anspruch auf Einmalentschädigung ist nicht pfändbar und auch
nicht vererbbar, da das Gesetz an das Einzelschicksal der Betroffenen
anknüpft. Weiterhin wird die Leistung nicht auf einkommensabhängige
Sozialleistungen angerechnet.

Endlich erhalten die ostdeutschen Kriegsheimkehrer und
Geltungskriegsgefangenen eine symbolische Anerkennung für ihr
erlittenes Schicksal. Es war insbesondere die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich für eine Entschädigung der
Spätheimkehrer eingesetzt hatte.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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