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Streubombenkonferenz in Dublin vor dem Abschluss: Historisches Verbot mit weit offener Hintertür

Geschrieben am 29-05-2008

Dublin (ots) - Es könnte ein großer Erfolg sein - nach sechs
Jahren intensiver Kampagnenarbeit und nach nur zwei Jahren
Verhandlungen seit der Oslo-Konferenz im Februar 2007: Ein Vertrag,
der der Waffengattung Streubomben ein Ende setzen soll. Streubomben
terrorisieren in 30 Ländern der Welt die Zivilbevölkerung. 111
Länder, darunter Deutschland, haben seit 19. Mai in Dublin über die
endgültige Form des geplanten Verbotsvertrags verhandelt. Am Freitag
geht die Konferenz zu Ende, doch heute Abend schon wurden die
Verhandlungen über den Vertrag abgeschlossen.

Äußerst erfreulich ist, dass die von Handicap International und
Aktionsbündnis Landmine besonders kritisierte Übergangsfrist für
Streumunition mit nach Produzentenangaben niedrigen Blindgängerquoten
vom Tisch ist. Bis zuletzt hat die deutsche Regierung vehement
gefordert, dass diese so genannte "ungefährliche" Streumunition erst
mehrere Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags verboten werden
soll. Wenn nun die deutsche Regierung diesen Vertrag unterzeichnen
wird, müssen 95% der deutschen Bestände an Submunition sofort
vernichtet werden. "Dass die deutsche Regierung nun auch auf diese
Waffen verzichten wird, sehen wir als Erfolg unserer intensiven
Kampagnenarbeit und des Drucks vieler engagierter Bürgerinnen und
Bürger", betont die Kampagnensprecherin von Handicap International,
Eva Maria Fischer.

Eine große Hoffnung für die vielen Opfer dieser grausamen Waffen
sind die zukunftsweisenden Regelungen zur Opferhilfe im Vertrag, die
stark von der Erfahrung und Expertise von Handicap International
beeinflusst wurden. Hier werden nicht nur die Menschen als Opfer
verstanden, die durch Streumunition getötet oder verletzt wurden,
sondern auch ihr Umfeld und ihre Familien, die ebenfalls massiv von
den Folgen des Unglücks betroffen sind - und die Opfer sollen in
Entscheidungen über Hilfsprogramme einbezogen werden.

Leider aber wird der Vertrag in seinem Kernstück - dem völligen
Verbot von Einsatz, Produktion, Lagerung und Transfer von
Streumunition und der Unterstützung von Einsätzen anderer - verletzt
durch einen Artikel, der erst spät und gegen den großen Protest der
Cluster Munition Coalition und vieler Länder des Südens eingebracht
wurde. Dieser Artikel bezieht sich einschränkend auf die
grundlegenden Regelungen der Konvention und erlaubt den
Vertragsstaaten bei gemeinsamen militärischen Operationen mit
Nicht-Vertragsstaaten eine absichtsvolle Unterstützung von
Streumunitionseinsätzen. Auch die Lagerung von Streumunition anderer
Staaten, die das Verbot nicht unterzeichnen, auf dem Gebiet von
Unterzeichnerstaaten wird durch diesen Artikel ermöglicht. "Die
Stigmatisierung, den diese Konvention auch auf die Länder ausüben
sollte, die in Dublin nicht dabei sind und die diese Waffen massiv
eingesetzt haben, wird durch die Regelung ausgehöhlt. Die USA, die
ganz offensichtlich auf viele der Staaten hier Druck ausgeübt haben,
gehörten wohl zu den effektivsten, wenn auch unsichtbaren,
Unterhändlern in Dublin", stellt François De Keersmaeker,
Geschäftsführer von Handicap International Deutschland, am Abend in
Dublin fest. "Die Konvention verpflichtet aber auch die
Vertragsstaaten, Druck auf ihrer Partner auszuüben, ebenfalls auf
diese Waffen zu verzichten, die hier als besonders grausam geächtet
werden. Es ist unsere prioritäre Aufgabe als Zivilgesellschaft, dies
genau zu beobachten." Heute hat die britische Regierung bereits
angekündigt, nicht nur auf ihre Streubombenbestände zu verzichten,
sondern in der Logik dieser Verpflichtung auch die Bestände der USA
auf britischem Boden entfernen zu lassen.

Ein weiterer sehr kritischer Punkt im Verbotsvertrag ist die
Ausnahmeregelung für bestimmte moderne Waffen, die mehrere
Voraussetzungen erfüllen müssen, um sich in der Wirkung von
Streumunition zu unterscheiden. Sie sollen u.a. gezielt eingesetzt
werden können und weniger als 10 Submunitionen enthalten. In diese
Kategorie gehört die SMART 155 Munition, die auch die Bundeswehr im
Bestand hat und die in Deutschland produziert wird. Viele Länder des
Südens kritisieren die Tatsache, dass diese Ausnahmeregelungen genau
die Waffenproduktion weniger Industrieländer schützt. "Wir sind sehr
skeptisch aufgrund von früheren Erfahrungen mit technischen Lösungen,
ob diese Waffen bei ihrem Einsatz wirklich keine humanitären Probleme
darstellen. Diese Ausnahmen im Vertrag bedeuten für uns, dass wir
gerade diese Aspekte auch in Zukunft ständig kritisch verfolgen
werden", betont Eva Maria Fischer. "Unsere Kampagne ist nicht zu
Ende!"

Den Vertragstext und weitere aktuelle Informationen aus Dublin
finden Sie unter: www.handicap-international.de/dublin

Originaltext: Handicap International
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16206
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16206.rss2

Ansprechpartnerin:
Dr. Eva Maria Fischer, Kampagnensprecherin, 0049-175-54 29 899


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