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VDZ und BDZV: Keine gebührenfinanzierte Online-Presse / Verlegerverbände fordern klare Grenzen für Internetauftrag für ARD und ZDF

Geschrieben am 21-05-2008

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) warnen vor
einer staatlich finanzierten Online-Presse von ARD und ZDF. "Eine von
den Rundfunksendungen losgelöste pressemäßige Textberichterstattung
muss ausgeschlossen werden", forderten VDZ-Geschäftsführer Wolfgang
Fürstner und BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff heute in Berlin.
Ein Verzicht auf den Nachweis des konkreten Sendungsbezuges für Texte
der Rundfunkanstalten im Internet hätte einen gebührenfinanzierten
Verdrängungswettbewerb auf dem Markt für elektronische Presse zur
Folge.

Aktueller Anlass der Verlegerkritik ist deren Sorge, dass der zu
erwartende neue Auftrag der Rundfunkanstalten zu Lasten privater
Anbieter im Internet ausgestaltet werden könnte. Über die
Formulierung des zukünftigen Online-Auftrags berät die
Rundfunkkommission der Länder am 22. Mai 2008, am 12. Juni 2008 wird
sie den Ministerpräsidenten zur Entscheidung vorgelegt.

Der Sendungsbezug müsse stets konkret veranlasst sein und sei
nicht schon durch eine bloße thematische Parallelität zu
rechtfertigen, erklärten Wolff und Fürstner. Darüber hinaus dürfe die
7-tägige Befristung von Textdiensten, wie sie die Rundfunkkommission
bereits vorgeschlagen habe, nicht aufgegeben werden.

BDZV und VDZ weisen darauf hin, dass gegenüber der EU-Kommission
eine Prüfung der Wettbewerbsrelevanz sämtlicher bestehender und neuer
Angebote der Anstalten zugesagt wurde. Dies sollte durch einen so
genannten "Drei-Stufen-Test" erfolgen. Die Prüfung dürfe nicht
nachträglich nur auf bestimmte Inhalte reduziert werden.

Wenn das Internet zur Pflicht für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk wird, sollte auch das Gebührenurteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 bedacht werden,
mahnten die Verlegerverbände. Die Richter hätten seinerzeit die
Ministerpräsidenten auf die Möglichkeit verwiesen, die
Auftragsdefinition für ARD und ZDF eng zu fassen, um die Gebührenlast
der Zuschauer erträglich zu gestalten. Die Politiker, so erklärten
die Verlegerverbände, sollten diesen verfassungsrechtlich
vorgezeichneten Weg nun auch verantwortungsvoll gehen.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
BDZV
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

VDZ
Norbert Rüdell
Telefon: 030/726298-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de


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