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Steuerlicher Querverbund auf dem Prüfstand 11. EUROFORUM-Jahrestagung "Besteuerung der öffentlichen Hand" 18. und 19.Juni 2008, Köln

Geschrieben am 21-05-2008

Düsseldorf (ots) - Köln/Düsseldorf, Mai 2008. Die steuerliche
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten kommunaler Wirtschaftbetriebe
untereinander ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BHF) vom
22. August 2007 nicht gestaltungsmissbräuchlich. Bei strukturell
dauerdefizitären Gesellschaften spricht das Urteil jedoch von einer
verdeckten Gewinnausschüttung, da die Körperschaftssteuer- und
Gewerbesteuer pflichtig ist. Der so genannte steuerliche Querverbund
und die Rechtsform dauerdefizitärer Betriebe als
Kapitalgesellschaften stehen mit dem Urteil zur Disposition. Experten
beziffern das betroffene Steuervolumen aus dem steuerlichen
Querverbund auf jährlich 1,5 Milliarden Euro. Die Reaktion der
Finanzverwaltung und der Gesetzgebung auf das Urteil wird derzeit
abgewartet.

Auf der 11. EUROFORUM-Jahrestagung "Besteuerung der öffentlichen
Hand" (18. und 19. Juni 2008, Köln) diskutieren Steuer- und
Finanzexperten aus Ministerien, Rechtsprechung und öffentlicher
Praxis über die Zukunft des kommunalen Querverbundes. Das BHF-Urteil
begründet Karin Heger (Bundesfinanzhof). Den Nichtanwendungserlass
des Bundesministeriums der Finanzen als Reaktion auf die
BHF-Rechtsprechung sowie neue gesetzliche Möglichkeiten für den
Querverbund stellt Erich Pinkos (Bundesministerium der Finanzen) vor.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Hüttemann (Rheinische
Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn) und Dr. Stephan Schauhoff (Flick
Gocke Schaumburg) diskutieren Heger und Pinkos über die Vor- und
Nachteile der steuerlichen Quersubventionierung öffentlicher
Betriebe.

Die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 für die
Besteuerung von Kommunen und öffentlichen Trägern ist ein weiteres
Schwerpunktthema der etablierten Steuerfachtagung. Die Befreiung von
der Umsatzsteuer für spezielle öffentliche Einrichtungen und die
gesetzlichen Grenzen für eine hoheitliche Bestätigung stellt Stephan
Flitzinger (Finanzministerium des Landes Rheinlad-Pfalz) vor. Die
aktuelle Rechtsprechung bei der Kapitalertragssteuer beschreibt
Harald Bott (Hessisches Ministerium der Finanzen).

Das vollständige Programm finden Sie unter:
http://www.euroforum.de/ots-steuern-oeffentlich08

Weitere Informationen:
Dr. phil. Nadja Thomas
Senior-Pressereferentin
EUROFORUM Deutschland GmbH
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf

Tel.: +49 211/96 86-33 87
Fax: +49 211/96 86-43 87
E-Mail: nadja.thomas@euroforum.com

Pressemitteilung im Internet:
www.euroforum.de/presse/steuern-oeffentlich08

Originaltext: EUROFORUM Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2

Pressekontakt:
EUROFORUM Deutschland GmbH
Dr. phil. Nadja Thomas
Telefon: +49(0)211/9686-3387
Fax: +49(0)211/9686-4387
nadja.thomas@euroforum.com


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