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DLM-Gutachten zu "Finanzinvestoren im Medienbereich" / Beratungen der Rundfunkkommission zum 12. RÄndStV:

Geschrieben am 21-05-2008

Berlin (ots) -

VPRT begrüßt Absage an "populistische Schwarzmalerei" gegenüber
Finanzinvestoren im Medienbereich / Keine gesetzlichen
"Leistungskataloge" für privaten Rundfunk

Politik muss mit 12. RÄndStV konkrete Grenzen für
gebührenfinanzierte Angebote setzen

Nach Ansicht des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V.
(VPRT) bestätigen die Ergebnisse des heute in Berlin vorgestellten
DLM-Gutachtens "Finanzinvestoren im Medienbereich", dass die Art des
Investors oder Besitzers keine zu verallgemeinernden Rückschlüsse auf
Programminvestitionen und die publizistische Ausrichtung der
Unternehmen zulassen. "Der populistischen Schwarzmalerei, dass mit
dem verstärkten Eintritt von Finanzinvestoren in den Medienbereich
der Untergang der Vielfalt einhergehe, haben die Gutachter eine klare
Absage erteilt", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz heute in Berlin.

Der VPRT stelle sich einer gesellschaftspolitischen Diskussion,
wie im dualen Rundfunksystem und im Wettbewerb aller elektronischen
Medien inhaltliche Vielfalt bei stetig steigenden ökonomischen
Anforderungen erhalten und ausgebaut werden könne. "Was wir aber
nicht akzeptieren ist, dass die Landesmedienanstalten das vorliegende
Gutachten scheinbar als Vehikel zur Schaffung neuer
Regulierungsmöglichkeiten nutzen oder gar gesetzliche
'Leistungskataloge' für die strengere Regulierung des privaten
Rundfunks aufstellen wollen." Diese Diskussion dürfe nicht davon
ablenken, dass aktuell die maßgeblichen Weichenstellungen für die
künftige Situation der privaten Anbieter durch den 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommen werden: "Die massive
Erweiterung des Aufgabenspektrums von ARD und ZDF inklusive der
Finanzgarantie für alle neuen Angebote auf der einen und zusätzliche
Auflagen und Leistungsaufträge für Private auf der anderen Seite, das
wäre ein medienpolitischer Treppenwitz, der den Kompromiss mit der EU
auf den Kopf stellen würde", so Doetz.

Der VPRT appelliert daher im Vorfeld der Sitzung der
Rundfunkkommission der Länder am morgigen Donnerstag an die Politik,
dem Druck der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht nachzugeben.
Doetz: "Die geplanten Programmausweitungen wie auch die Ermächtigung
im Bereich der Telemedien sind nach wie vor zu weit gefasst und
werden zu erheblichen Kostensteigerungen für den Gebührenzahler
führen. Hier gilt die Devise: Einmal ermächtigt, für immer bezahlt!"

Im aktuellen Entwurf des Staatsvertrages sind aus Sicht des VPRT
zwar Ansätze erkennbar, die weg von einer vollständigen
Generalermächtigung gehen. "Wir möchten die Rundfunkkommission darin
bestärken, diesen Weg konsequent weiter zu verfolgen und die
Beauftragung noch deutlich konkreter zu fassen und die Expansion zu
begrenzen." Dies betreffe z. B. die Streichung eines spezifischen
Mobile-TV-Kanals von ARD und ZDF, die Deckelung der Hörfunkprogramme
im bisherigen Umfang im Staatsvertrag sowie den Verzicht auf eine
Ermächtigung nichtsendungsbezogener Telemedien, insbesondere im
Bereich der Unterhaltung: "450 Programmstunden allein im Fernsehen am
Tag sind mehr als ausreichend, um ein umfassendes sendungsbezogenes
Internetangebot zu machen. Darüber hinausgehende Musik-, Sport- und
Filmportale im Internet als nicht sendungsbezogene Telemedien müssen
im Staatsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen werden", so Doetz
abschließend. Letztlich spricht sich der VPRT dafür aus, den
Anwendungsbereich des sog. Drei-Stufen-Tests nicht durch die
Anstalten definieren zu lassen, sondern präzise gesetzliche Vorgaben
zu machen, da der Test sonst leerzulaufen drohe.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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