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Zöller/Bleser: Gesetzespaket der EU-Kommission zur Überprüfung der Agrarpolitik enttäuscht

Geschrieben am 20-05-2008

Berlin (ots) - Zur Vorstellung des Gesetzespakets der Europäischen
Kommission zur Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB und der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:

Der heute von Agrarkommissarin Fischer Boel vorgelegte Entwurf der
Rechtstexte zur Überprüfung der GAP weist nach Abschluss der internen
Beratungen nur wenige Unterschiede zu dem Ende Februar vorgelegten
Entwurf auf. Dies ist bedauerlich, denn die Hauptkritikpunkte der
Unionsfraktion bleiben dadurch bestehen. Die Land- und
Ernährungswirtschaft braucht Verlässlichkeit und Planungssicherheit,
um den gestiegenen Herausforderungen einer stark wachsenden
Bevölkerung und einer begrenzten Verfügbarkeit landwirtschaftlich
nutzbarer Flächen gerecht zu werden.

Die Grundidee, die einzelnen Instrumente der GAP auf den Prüfstand
zu stellen, wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer
unterstützt. Am Ende des Prozesses müssen jedoch Verbesserungen und
Vereinfachungen des Systems stehen. Gerade bei der Harmonisierung und
Entbürokratisierung der Vorschriften zu Cross Compliance sieht die
Unionsfraktion noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Wir begrüßen, dass die größenabhängige Modulation vom Tisch ist.
Von
dieser pauschalen Kürzung der Direktzahlungen wären innerhalb der EU
fast ausschließlich Betriebe in Ostdeutschland betroffen gewesen. Die
Unionsfraktion lehnt aber ebenso die angekündigte stufenweise
Erhöhung der Modulation, d. h. die Umschichtung von
Direktzahlungsmitteln in die zweite Säule ab, auch wenn die
Kürzungssätze in Abhängigkeit von der Gesamtsumme der Zahlungen mit
jetzt maximal 22 Prozent gegenüber den ersten Vorschlägen der
Kommission deutlich abgesenkt wurden. Hinzu käme nach den bisherigen
Vorschlägen der Kommission noch eine zusätzliche Umschichtung von
Mitteln nach der veränderten Regelung des Artikel 69 (jetzt "Artikel
68") in Höhe von 10 Prozent der Direktzahlungen. Auch wenn die Mittel
sektorbezogen im Bereich der Landwirtschaft - etwa zur
Risikoabsicherung - eingesetzt werden sollen, werden die Mittel erst
einmal den Betrieben vorenthalten, denen die Zahlungen bis 2013
aufgrund von Auflagen im Natur- oder Tierschutz und den damit
verbundenen höheren Produktionskosten zustehen.

Schwerwiegender ist aber, dass der Landwirtschaft dringend
benötigte Mittel für Investitionen entzogen werden. Diese sind
notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit für die Zeit nach dem Ablauf
der derzeitigen GAP im Jahr 2013 zu verbessern.

Die Union fordert von der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem
Auslaufen der Milchmarktregelung im Jahr 2015 weiterhin ein
umfassendes Gesamtkonzept mit Begleitmaßnahmen, um die
landwirtschaftliche Produktion auch in benachteiligten Gebieten zu
halten.

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Bioenergie sowie Lebens-
und Futtermitteln ist die Abschaffung der
Flächenstilllegungsverpflichtung konsequent und richtig. Bei der
Bewältigung grober Marktverzerrungen in einzelnen Bereichen regt die
Union die Schaffung eines situativ anzuwendenden
Krisenmanagementsystems an.

Wir werden das Gesamtpaket der Gesetzesvorschläge genau unter die
Lupe nehmen und in den weiteren Verhandlungen entsprechende
Änderungsvorschläge einbringen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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