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Schriftliche Urteilsbegründung schafft Transparenz zwischen BIOS und Bionade

Geschrieben am 16-05-2008

Hamburg (ots) - Nach inzwischen erfolgter Zustellung der
schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg im
Rechtsstreit zwischen den Herstellern von BIOS und Bionade (vergl.
jeweilige Pressemitteilungen vom 9. bzw. 14. Mai) stellen wir die
Anträge der Bionade GmbH dem Urteil des Landgerichts gegenüber. Die
Bionade GmbH hatte versucht, zentrale Aussagen von BIOS, die den
neuen Produktstandard und die Weiterentwicklung zum Getränk des
Marktführers unterstreichen, durch einen Antrag auf Einstweilige
Verfügung zu unterbinden. Damit ging es im Kern um die Frage, ob die
gesundheitsrelevanten Unterschiede der Getränke beworben werden
dürfen.

Mit dem jetzt vorliegenden Urteil bestätigt das Gericht die
Zulässigkeit der zentralen Aussagen von BIOS: "BIOS ist das erste
fermentierte Erfrischungsgetränk, das zu 100 Prozent aus
Bio-Rohstoffen hergestellt ist. BIOS wird ohne Zusatz von Zucker
hergestellt". Im Segment der fermentierten Erfrischungsgetränke war
Bionade bislang der einzige Anbieter. BIOS hingegen setzt jetzt einen
neuen Standard.

|I Zentraler Punkt des Rechtsstreits |
| |
|Antrag Bionade GmbH |Urteil LG Hamburg vom 09.05.08 |
| | |
|Die Auslobung "Ohne Zuckerzusatz"|Der Antrag ist unbegründet und |
|bei allen BIOS Produkten zu |wird zurückgewiesen. BIOS darf |
|verbieten. |weiterhin mit dem Hinweis "Ohne |
| |Zuckerzusatz" ausgelobt werden. |

| | |
| |
|II Weitere Punkte des Rechtsstreits |
| |
| | |

|Antrag Bionade GmbH |Urteil LG Hamburg vom 09.05.08 |
| | |
|BIOS die Aussage "das erste |Der Antrag ist unbegründet und |
|fermentierte Erfrischungsgetränk,|wird zurück gewiesen. Die Aussage|
|das wirklich zu 100% aus |darf weiterhin verwendet werden. |
|Bio-Rohstoffen besteht" zu | |
|verbieten. | |
| | |
|BIOS die Nutzung der Domain |Der Antrag ist unbegründet und |
|www.bios-natur-pur.de zu |wird zurück gewiesen. Die Domain |
|verbieten. |darf weiterhin verwendet werden. |
| | |
|Die vergleichende Darstellung mit|Der Antrag ist insoweit |
|einer BIOS-Flasche ohne |begründet, als auf Darstellungen |
|Zuckerzusatz, einer |nicht suggeriert werden darf, |
|Bionade-Flasche mit 5 gezeigten |BIOS enthalte überhaupt keinen |
|Zuckerstückchen und einer |Zucker. Die Überschrift |
|Cola-Flasche mit 12 gezeigten |"Zuckergehalt im Vergleich" wurde|
|Zuckerstückchen unter der |deshalb untersagt. |
|Überschrift "Zuckergehalt im | |
|Vergleich" zu untersagen. | |
| | |
|Die Herstellerangabe auf den |Der Antrag ist begründet. |
|Etiketten ohne detaillierte |(Anm.: Die Adressangabe ist seit |
|Adresse zu verbieten. |April 2008 bereits geändert.) |
|Die Auslobung von BIOS als |Der Antrag ist begründet. Es |
|"durstlöschender als der |fehlte die Angabe der Quelle für |
|Marktführer" zu verbieten. |diese Aussage, zudem wertete das |
| |Gericht die bundesweit |
| |durchgeführte Verkostungsstudie |
| |mit 260 Personen als nicht |
| |hinreichend repräsentativ. |
| | |
|Die Auslobung von BIOS als "gut |Der Antrag ist begründet. |
|für den Körper" zu verbieten. |Entsprechend der neuen |
| |europäischen Verordnung zu |
| |Gesundheitsaussagen sind solche |
| |Aussagen nicht isoliert zulässig,|
| |sondern lediglich im Zusammenhang|
| |mit konkreten Aussagen gemäß |
| |dieser Verordnung |
| |(Anm.: Das Gericht hat nicht |
| |geprüft, ob die Aussage |
| |inhaltlich zutrifft oder nicht.).|


Interessierten Redaktionen schicken wir auf Anfrage gerne das
komplette schriftliche Urteil zu.


Originaltext: Landwert Bio Premium GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71138
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71138.rss2

Pressekontakt:
Lars Gräning
Nordmann Unternehmensgruppe
03831/255-412
0177/4492487
l.graening@nordmann.de

Volker Laengenfelder
Unternehmens- und Umweltkommunikation
069/750688-13
0173/3279056
mail@laengenfelder.de


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