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Zöller/Bleser: Umweltminister muss nachbessern

Geschrieben am 09-05-2008

Berlin (ots) - Zu den anhaltenden Diskussionen über die Details
der Ausgestaltung des Referentenentwurfes für ein Umweltgesetzbuch
(UGB) erklären der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB, und der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:

Der uns bisher zur Kenntnis gelangte Entwurf des
Bundesumweltministers für ein Umweltgesetzbuch erfüllt bei Weitem
nicht die im Koalitionsvertrag klar formulierten Ziele, das stark
zersplitterte Umweltrecht übersichtlich zusammenzuführen, die
Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen und so zu
einer Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft beizutragen. Der Entwurf enthält stattdessen
zahlreiche Verschärfungen, die weder ökologisch oder wirtschaftlich
geboten sind, noch aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich
sind.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird im parlamentarischen Verfahren
darauf achten, dass es bei der Formulierung des UGB weder zu einer
Verschärfung, noch zu einer Aufweichung der hohen
Umweltschutzstandards kommt.

Darüber hinaus legt die Union Wert darauf, dass bisher
genehmigungsfreie Verfahren auch in Zukunft keine Genehmigung
erfordern und ungerechtfertigte Eingriffe in die Eigentumsrechte von
Landwirten und Familienbetrieben im ländlichen Raum unterbleiben.
Dies betrifft die sogenannten "Alten Rechte", Regelungen zu
Abstandsflächen zu Gewässern sowie wasserrechtliche Genehmigungen.
Im Übrigen werden wir Doppelregelungen zur "Guten fachlichen Praxis"
im Fach- und Umweltrecht ebenso ablehnen wie Verschärfungen der
ohnehin schon strengen Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen und
Viehställe.

Angesichts der aktuellen Diskussion um Nahrungsmittelpreise und
die Verknappung von Ackerland ist auch die starre Haltung des
Bundesumweltministers beim Flächenausgleich für Baumaßnahmen nicht
nachvollziehbar. Wir unterstützen jegliche Bemühungen zur Reduzierung
des immensen Verbrauchs wertvoller land- und forstwirtschaftlich
genutzter Flächen für Ausgleichsmaßnahmen.
Eingriffe sollten automatisch zu einer Ausgleichszahlung führen.
Diese Gelder müssten dann zweckgebunden für Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege am Ort des Eingriffs oder im
betroffenen Naturraum mit dem Ziel eingesetzt werden, den
größtmöglichen Effekt für Natur und Landschaft zu erreichen.

Wir sehen noch erheblichen Diskussions- und Anpassungsbedarf vor
der Versendung eines Referentenentwurfes für das "Mammutprojekt
Umweltgesetzbuch", das mit über 1.200 Seiten Umfang auch anschließend
nicht unter Zeitdruck durch das parlamentarische Verfahren gejagt
werden darf.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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