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Familiennetzwerk warnt: Paradigmenwechsel in der Familienpolitik verfassungswidrig

Geschrieben am 08-05-2008

Hollern (ots) -

Einmischung in die Lebensgestaltung der Familie geht zu weit

Nach dem Justizministerium legt nun Frau von der Leyen das nächste
"Familienangriffsgesetz" vor: das Kinderförderungsgesetz, das Recht
auf Bildung ab Geburt.

Finanziell hat der Staat die Familien ausgeblutet und versucht,
über Geldzuwendungen seine Vorstellung von Erziehung durchzusetzen.
Die Gesetzgebung der letzten Monate unterstützt das Staatsziel,
kollektive Betreuung vor die familiäre Erziehung zu setzen. Er
versucht sich Zutritt in eine Eltern-Kind-Beziehung zu verschaffen,
die auf persönlichen und emotionalen Werten wie Liebe und Vertrauen
beruht. Durch die staatlichen Lenkungsmaßnahmen wird ein Familienbild
erzwungen, das in die verfassungsrechtlich geschützte
Eigenverantwortlichkeit der Ehe- und Familiengestaltung eingreift.
Das letzte aktuelle Beispiel ist die Ausweitung der Vätermonate: Da
nicht von einer Verlängerung der Elternzeit gesprochen wird, muß
davon ausgegangen werden, daß diese Ausweitung eine Reduktion der
"Müttermonate" zur Folgen haben soll.

Immer mehr Fachleute sehen die Entwicklung mit großer Sorge: Der
frühere Bundesrichter Prof. Dr. Jentsch sagt dazu:" Zweifellos sind
das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder , die das Grundgesetz
verbürgt, durch eine Politik, die die Kindererziehung in Krippen
materiell stärker fördert als diejenige zu Hause, nachhaltig berührt.
Indem die Politik mögliche Erziehungskonzepte und -entscheidungen
unterschiedlich fördert, greift sie damit zugleich in den Grundsatz
der Gleichbehandlung ein."

Der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Kirchhof sagte unlängst in
einem Vortrag bei Schott am 15.4.2008, daß dieser Paradigmenwechsel
in der Familienpolitik verfassungswidrig sei. Außerdem gehe die
fehlende Wahlfreiheit mit dem Grundgesetz nicht konform. Das
Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung hat wiederholt Stellung
genommen: sowohl die einseitige Subventionierung des Krippenausbaus
als auch das Betreuungsgeld verletzen die Grundrechte und sind unter
ordnungspolitischen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen.

Im Jahrbuch für Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft (Bd.58)
stellt PD Dr. Christian Müller dar, daß der massive staatliche Ausbau
von Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren handlungspolitisch
nicht zu rechtfertigen ist, da er nicht "als öffentliches Gut
betrachtet werden kann".

Wolfgang Bergmann, Kinderpsychologe, warnt wiederholt vor dem
derzeitigen Trend, Kinder möglichst schnell und möglichst lange
abzugeben. "In fremden Umgebungen mit wechselnden Bezugspersonen
werden Kinder sicherlich innerlich nicht zu stabilen Menschen. Dafür
werden wir in 20 Jahren eine sehr hohe Rechnung zahlen." Der Deutsche
Familienverband erklärt in einer Pressemitteilung vom 24. April, daß
die im Kinderförderungsgesetz angestrebte Krippeninitiative der
Bundesregierung leider von der Grundannahme ausgehe, dass bereits
sehr kleine Kinder in öffentlicher Verantwortung besser aufgehoben
sind und besser gefördert werden als in den Familien.

Bischof Mixa erklärte am 30. April erneut: "Dass in unserer
Gesellschaft viele junge Mütter ihre kleinen Kinder in staatliche
Fremdbetreuung geben müssen, um wirtschaftlich überleben zu können,
ist ein Skandal."

Originaltext: Familien e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65177
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65177.rss2

Pressekontakt:
Familiennetzwerk Deutschland
Hollernstr. 109
21723 Hollern
Liudger Berresheim
Tel.: 06571 / 145991
info@familie-ist-zukunft.de


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