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Wichtiges Signal zur friedlichen Streitbeilegung durch UN-Gericht

Geschrieben am 07-05-2008

Berlin (ots) - Nach dem Beitritt zu den Vereinten Nationen 1973
und der damit verbundenen Ratifikation des Statuts des
Internationalen Gerichtshofs hat die Bundesregierung vor wenigen
Tagen (am 1. Mai 2008) für die Bundesrepublik Deutschland als 19.
EU-Mitgliedstaat die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs
(IGH) generell und im Voraus anerkannt. Das hat zur Folge, dass sie
Rechtsstreitigkeiten mit allen anderen 65 Staaten, die ebenfalls eine
solche Unterwerfungserklärung abgegeben haben, vor dem IGH austragen
kann; anders als bisher ist die Zuständigkeit des IGH also nicht mehr
auf Streitigkeiten beschränkt, die ihm in speziellen Verträgen zur
Entscheidung zugewiesen worden sind.

Die deutsche Unterwerfungserklärung hat eine hohe Bedeutung. Sie
zeugt vom berechtigten Vertrauen, das die Bundesrepublik dem IGH als
dem Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (und damit den
Vereinten Nationen insgesamt) entgegenbringt. Sie verleiht dem
vielfältig geäußerten Bekenntnis Deutschlands zum Völkerrecht und der
Bedeutung der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten
Glaubwürdigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen
(DGVN) hat eine solche generelle Unterwerfungserklärung seit langem
gefordert. Die DGVN begrüßt es daher sehr, dass dieser wichtige und
überfällige Schritt jetzt - nach 35 Jahren UN-Mitgliedschaft erfolgt
ist.

Bedauerlich ist, dass die deutsche Unterwerfungserklärung zwei
besonders sensible Bereiche - den Einsatz deutscher Streitkräfte im
Ausland sowie die Nutzung deutschen Staatsgebiets für militärische
Zwecke - von der Zuständigkeit des IGH ausnimmt. Zwar ist es keinem
Staat verwehrt, eine generelle Unterwerfungserklärung durch derartige
"Streitkräfte-Vorbehalte" einzuschränken. Die deutschen Vorbehalte
jedoch erwecken den Eindruck, als scheue die Bundesrepublik in
militärischen Fragen die juristische Auseinandersetzung. Das
erscheint unnötig: Ein am Völkerrecht orientierter Staat muss die
Gerichtsbarkeit des IGH nicht fürchten; dies gilt auch im
militärischen Bereich.

Trotz dieses Einwands sieht die DGVN in der Unterwerfungserklärung
aber ein wichtiges völkerrechtspolitisches Signal Deutschlands.

Originaltext: DGVN-Dt. Gesell. f.d. Vereinten Nationen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52588
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52588.rss2

Pressekontakt:
Dr. Beate Wagner, www.dgvn.de, 030/259375-0


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