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Uhl: Bundesverfassungsgericht bezichtigt die frühere rot-grüne Bundesregierung erneut des Verfassungsbruchs

Geschrieben am 07-05-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes zum Einsatz deutscher Soldaten in
AWACS-Aufklärungsflugzeugen in der Türkei im Jahre 2003 erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Hans-Peter Uhl MdB:

Nach dem NPD-Verbotsverfahren und dem Luftsicherheitsgesetz ist
dies nun der dritte Fall eines vom Bundesverfassungsgericht
festgestellten Verfassungsbruchs der rot-grünen Bundesregierung.

Zudem hat die im Februar ergangene Grundsatzentscheidung zur
Online Durchsuchung deutlich gemacht, dass die Rechtsgrundlage, auf
der die rot-grüne Bundesregierung Online-Durchsuchungen durchführen
wollte, materiell verfassungswidrig war.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte des Parlaments
bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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