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Verbesserung des Jugendschutzes bei Computer- und Videospielen durch Änderung des Jugendschutzgesetzes nicht erreicht / BIU fordert USK-Alterskennzeichnung auch für das Internet

Geschrieben am 06-05-2008

Berlin (ots) - In den nächsten Tagen wird der Bundestag über das
Änderungsgesetz zum Jugendschutzgesetz abstimmen. Nach Meinung des
Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) bieten
die vorgesehenen Änderungen zum Umgang mit Computer- und Videospielen
keine Verbesserung für die Verbraucher: Das eigentliche Problem, die
einheitliche Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen
unabhängig von der Verbreitungsart, wird von dem Entwurf nicht
berührt und bleibt somit ungelöst. "Gerade die Schließung dieser
Lücke wäre aus unserer Sicht jedoch dringend erforderlich, um den
Jugendmedienschutz tatsächlich zu verbessern und die vorhandenen
technischen Systeme auch zukünftig effektiv einsetzen zu können",
sagt Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU.

Das Problem ergibt sich daraus, dass Spiele für Computer und
Spielkonsolen heute nicht nur über Trägermedien, wie DVDs oder
Speicherkarten, sondern auch per Download über das Internet bezogen
werden können. Während Spiele auf Trägermedien durch die
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft werden, ist dies
nach aktueller Gesetzeslage für online vertriebene Spiele nicht
möglich, da sie dem Jugendmedienschutz-staatsvertrag unterliegen.
"Hier sollte das Änderungsgesetz ansetzen und die Alterskennzeichnung
durch die USK unabhängig vom Verbreitungsweg ermöglichen", erklärt
Wolters. "Denn nur so können Verbraucher, Eltern und Lehrer die
Kennzeichnung als verlässliche Orientierungshilfe bei der Wahl
altersgerechter Computer- und Videospiele nutzen."

Die Technik hierfür hat die Industrie längst bereitgestellt: Auf
allen aktuellen Spielkonsolen sowie vermehrt auch auf der
PC-Plattform ist eine Altersabfrage installiert, die bei jedem
Spielstart das digitale Alterskennzeichen der Software mit der im
Spielerprofil voreingestellten Altersangabe abgleicht und die Inhalte
bei Nichtübereinstimmung blockiert. Dabei ist es dem System egal, ob
das Spiel per Datenträger oder über das Internet eingespeist wurde.
Voraussetzung dieser Technik ist jedoch ein einheitliches
Alterskennzeichen, das bei jedem Spiel unabhängig vom Verbreitungsweg
digital hinterlegt sein muss.

Anstatt diese Grundlage für einen effektiven Jugendschutz zu
schaffen, sieht das Änderungsgesetz vor, die USK-Plakette zur
Alterskennzeichnung auf Computer- und Videospielen zu vergrößern.
Neben der beschriebenen Internet-Problematik wird hierbei
vernachlässigt, dass weniger die Größe, sondern eher Gestaltung und
Wortlaut der Alterskennzeichen problematisch sind. Um mehr
Aufmerksamkeit auf das Kennzeichen zu lenken, schlägt der BIU daher
eine veränderte Darstellung vor. Beispielsweise ließe sich die
Bezeichnung "Freigegeben ab XX Jahren gemäß § 14 JuSchG"
allgemeinverständlich durch die Zahlen 0, 6, 12, 16 und 18 ersetzen.
Auch die missverständlichen Formulierungen "Ohne Altersbeschränkung"
bzw. "Keine Jugendfreigabe" würden so hinfällig. Ein weiterer
positiver Effekt: Die Alterszahl könnte circa viermal größer
dargestellt werden als der bisher verwendete Text.

Originaltext: Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64382
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64382.rss2

Pressekontakt:

Christina Metzner, Pleon GmbH
(030)726139969, christina.metzner(at)pleon.com


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