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KVen und Krankenkasse BIG schließen Hausarztvertrag / Prävention steht im Vordergrund: Den Nutzen haben Versicherte und Ärzte

Geschrieben am 06-05-2008

Berlin (ots) - Gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern und
dadurch schwer wiegende Erkrankungen möglichst gar nicht erst
entstehen zu lassen - das ist das Ziel des "Vertrags zur
präventionsorientierten Hausarztzentrierten Versorgung".
Abgeschlossen haben ihn die Arbeitsgemeinschaft
Vertragskoordinierung, ein Zusammenschluss von 15 Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), und die "BIG Gesundheit - Die Direktkrankenkasse". An dem
neuen Hausarztmodell, das rückwirkend zum 1. April startet, können
neben Hausärzten erstmals auch Kinder- und Jugendärzte teilnehmen.
Damit wird die Prävention und Früherkennung von Krankheiten bereits
vom frühen Kindesalter an gefördert.

"Der Vorsorgeansatz und die Qualitätssicherung, den wir mit diesem
Vertrag verfolgen, ist für unsere Mitglieder besonders attraktiv",
erklärte Frank Neumann, Vorstandsvorsitzender der BIG Gesundheit,
heute in Berlin. "Mit diesem Angebot positionieren wir uns offensiv
im Vertragswettbewerb der Krankenkassen. Versicherte werden künftig
stärker auch auf Leistungsunterschiede der Kassen achten."

Versicherte, die sich in den Vertrag einschreiben, erhalten ein
eigenes Präventionsheft. In dieses trägt der Hausarzt sämtliche
Vorsorgeuntersuchungen ein, auch diejenigen, die von anderen Ärzten
erbracht wurden. "Dem Hausarzt kommt hier eine wesentliche Rolle zu:
Er weist den Versicherten auf die verschiedenen Vorsorge- und
Präventionsangebote hin, sammelt und koordiniert diese", erläuterte
Dr. Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin. Das Heft soll
zu einem späteren Zeitpunkt auch online verfügbar sein.

KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller betonte: "Für diese Leistung
wird es ein zusätzliches Honorar von 28 Euro je Versicherten im Jahr
geben. Darüber hinaus erhalten die Ärzte für jede selbst
durchgeführte Früherkennungsuntersuchung einen garantierten Punktwert
von 5,11 Cent. Dies gilt auch für die im Vertrag neu vereinbarten
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - die U 7a und U 10."

Eine weitere Besonderheit: Auch Hausärzte dürfen die
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder durchführen. "Damit haben wir
die Möglichkeit geschaffen, auch in Regionen, in denen eine
Unterversorgung mit Kinderärzten herrscht, diese wichtigen Leistungen
dennoch anzubieten", unterstrich der KBV-Vorstand.

Die bundesweit tätige BIG hat zurzeit etwa 380.000 Versicherte,
mit stetig steigender Tendenz. Die Teilnahme an dem Vertrag ist für
Ärzte und Versicherte freiwillig. Die Hausärzte übernehmen die
Steuerung und Koordination der eingeschriebenen Patienten, etwa die
Überweisung zum Facharzt. Ein weiterer Bestandteil des Vertrages ist
die Qualitätssicherung. So verpflichten sich die Ärzte etwa zur
Teilnahme an Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie oder zu
spezifischen hausärztlichen Fragestellungen.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 / 4005 - 2202
Annette Kurth (KV Berlin), Tel.: 030 / 31003-383
Sabine Pezely (BIG), Tel.: 0231 / 5557-1010


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