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Hausarztvertrag von Knappschaft und KBV/KVen / Bundesweiter Vertrag bringt Vorteile für 1,6 Millionen Versicherte

Geschrieben am 06-05-2008

Berlin (ots) - "Wir gestalten den Wettbewerb - und zwar zum Nutzen
für Patienten und Ärzte. Mit diesem Hausarztvertrag haben wir unsere
Kompetenz ganz klar unter Beweis gestellt." Mit diesen Worten hat Dr.
Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), heute auf einer Pressekonferenz den Hausarztvertrag zwischen
der Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung
(ARGE) vorgestellt. Der Vertrag soll bundesweit gelten und zum 1.
Juli in Kraft treten. Die ARGE ist von den Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) und der KBV gegründet worden, um mit
Krankenkassen bundesweite Versorgungsverträge abzuschließen.

"Der Vertrag garantiert den Versicherten flächendeckend eine
wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung und den Ärzten eine
angemessene Extra-Vergütung", erläuterte Müller die Einzelheiten des
Vertrags. "Die teilnehmenden Ärzte erhalten neun Euro je
eingeschriebenem Versicherten und je Quartal. Mit dieser
Zusatzvergütung wird das Honorar für den Arzt-Patienten-Kontakt
deutlich aufgewertet. Die Teilnahme für die Ärzte ist freiwillig.
Voraussetzung ist, dass sie die gesetzlich und vertraglich
definierten Qualitätsstandards erfüllen."

Rolf Stadié, Direktor der Knappschaft, hob die Vorteile für die
bundesweit rund 1,6 Millionen Versicherten hervor und betonte das
Potential, das sich aus der Zusammenarbeit mit den KVen für die
zukünftige Entwicklung der flächendeckenden ambulanten medizinischen
Versorgung ergebe. "Unser umfangreiches sektorenübergreifendes
Leistungsangebot bauen wir so weiter erfolgreich aus. Für die
Versicherten werden die Wege damit noch kürzer und die medizinische
Betreuung noch intensiver", so Stadié. So würden am Programm
teilnehmende Ärzte beispielsweise verpflichtet, die Behandlung mit
anderen Leistungserbringern wie Krankenhäusern oder Fachärzten zu
koordinieren. Die Versicherten würden außerdem von zeitnahen
Terminvergaben, kurzen Wartezeiten oder vermittelten Facharztterminen
profitieren. Zudem würde ihnen der Zugang zu weiteren Angeboten der
Knappschaft, etwa Behandlungs- oder Präventionsprogrammen,
erleichtert.

Der Vertrag soll in Zukunft um zusätzliche Module erweitert
werden, beispielsweise ein Arzneimittelmanagement oder ergänzende
Versorgungsansätze ("Leuchtturm-Projekte").

Am Rande verwiesen Müller und Stadié auf den Entwurf eines
Gesamtvertrags zwischen der Knappschaft und der KBV. Er ist der erste
bundesweite Vertrag dieser Art und soll flankierend zum
Hausarztvertrag ebenfalls zum 1. Juli in Kraft treten.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Susanne Heinrich (Knappschaft), Tel.: 0234 / 304-82100


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