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Eichhorn: Alkoholproblem bei Jugendlichen: Nicht reden, endlich handeln

Geschrieben am 05-05-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Veröffentlichung des Drogen- und
Suchtberichts 2008 der Bundesregierung erklärt die Drogenbeauftragte
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Es ist erfreulich, dass es in den letzten Jahren gelungen ist, die
Zahl insbesondere jugendlicher Zigaretten- als auch
Cannabiskonsumenten zu senken. Dies zeigt: die in den letzten Jahren
durchgeführten präventiven und gesetzlichen Maßnahmen haben Früchte
getragen.

Diese positive Entwicklung erstreckt sich jedoch nicht auf den
Bereich des Heroins. So ist die Zahl der Drogentoten im Vergleich zum
Vorjahr von 1.296 auf 1.394 gestiegen. Die Ursachen für diesen
Anstieg müssen schnellstmöglich erforscht und benannt werden, um
daraus Schlussfolgerungen ziehen zu können.

Besonders besorgniserregend ist das Verhalten jugendlicher
Alkoholkonsumenten. So stieg der Konsum von Reinalkohol bei den 12
bis 17-jährigen von 34 g pro Woche im Jahr 2005 auf 50 g Reinalkohol
pro Woche in 2007.

Das so genannte Komatrinken, bei denen Kinder und Jugendliche
innerhalb kürzester Zeit große Mengen Alkohol konsumieren,
praktizieren mittlerweile 26 Prozent der Jugendlichen mindestens
einmal im Monat. 2005 waren es noch 20 Prozent. Als Ergebnis dieser
Entwicklung hat sich die Zahl der Krankenhauseinweisungen wegen
Alkoholvergiftungen zwischen 2000 und 2006 mehr als verdoppelt.
Besonders erschreckend sind die Zahlen bei den 16 und 17-jährigen.
Hier geben 63 Prozent der männlichen und 37 Prozent der weiblichen
Jugendlichen an, mindestens einmal im letzten Monat Alkohol im
Übermaß getrunken zu haben.

Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass vor allem zum Schutz
der Minderjährigen dringend gehandelt werden muss. Neben einer
Verstärkung der Präventionsarbeit müssen dazu auch alle
gesetzgeberischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Überarbeitung des
Jugendschutzgesetzes muss dazu dienen, strengere Bestimmungen
einzuführen. Da das Komatrinken mit all seinen gesundheitlichen
Folgen insbesondere ein Phänomen bei den 16 bis 17-jährigen ist, ist
die Einführung eines generellen Alkoholverbotes für Minderjährige
daher eine notwendige Konsequenz.

Um die gesetzlichen Bestimmungen durchzusetzen, sollte die schon
einmal geführte Diskussion um jugendliche Testkäufer wieder
aufgegriffen werden.

Auch die Länder und Kommunen müssen die in ihrem Kompetenzbereich
liegenden Möglichkeiten in vollem Umfang nutzen. Verbote von
Flatrateparties, Verkaufsverbote an bestimmten Orten, wie z. B.
Tankstellen oder Konsumverbote an bestimmten Plätzen haben sich als
wirksames Mittel erwiesen und müssen noch häufiger als bisher in
Anspruch genommen werden.

Der Umgang insbesondere Jugendlicher mit Alkohol nimmt zunehmend
beängstigende Züge an. Daher reicht es nicht, nur über Maßnahmen zu
diskutieren. Konsequentes Handeln ist von allen Verantwortlichen
erforderlich.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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