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Hüppe: UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen wird völkerrechtlich wirksam

Geschrieben am 02-05-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des Inkrafttretens der UN-Konvention zum
Schutz der Rechte behinderter Menschen am 03. Mai 2008 erklärt der
Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Am 3. Mai 2008 tritt die UN-Konvention zum Schutz der Rechte
behinderter Menschen in Kraft. Damit wird das internationale
Übereinkommen völkerrechtlich wirksam. Das internationale
Inkrafttreten der Konvention hing davon ab, dass mindestens 20 Länder
beim Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Ratifikationsurkunde
hinterlegen. Diese Marke wurde im April 2008 erreicht, als Ecuador
die Ratifizierung der Konvention bekannt gab.
In Deutschland steht die Ratifikation des Übereinkommens noch aus.
Zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen, wie die UN-Konvention
umgesetzt werden könnte, ist das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS).

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine zügige
Umsetzung des Übereinkommens in deutsches Recht ein. Wichtig dabei
ist, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände an dem
Ratifizierungsprozess beteiligt werden. Gemeinsam mit den Betroffenen
werden wir dafür sorgen, dass die gesetzgeberischen Maßnahmen den
Bedürfnissen behinderter Menschen entsprechen.
Erstmals gibt es mit der UN-Konvention zum Schutz der Rechte
behinderter Menschen ein Völkerrechtsdokument, das sich
ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen bezieht und diese als
vollwertige, selbstbestimmte Mitglieder der Gesellschaft anerkennt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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