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Bleser/Klöckner: Verbraucherinformationsgesetz tritt in Kraft - Verbraucher erhalten mehr Rechte

Geschrieben am 30-04-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des morgen inkraftretenden
Verbraucherinformationsgesetzes erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter
Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia Klöckner MdB:

Mit dem morgigen Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes
wird ein neues Kapitel im Verbraucherschutz aufgeschlagen. Erstmals
erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Deutschland das
Recht, sich bei den Behörden gezielt über Lebensmittel, Futtermittel
und Gegenstände des täglichen Bedarfs zu informieren. Dies ist ein
Durchbruch hin zu mehr Information und Markttransparenz. Was die
ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast in vier Jahren
nicht geschafft hat, setzt die Große Koalition nun endlich um. Statt
wie Frau Künast zu träumen und leere Versprechungen zu geben,
orientiert sich die CDU/CSU-Bundestagfraktion an der Realität und
setzt notwendige Gesetze auch um.

Bei der Diskussion im Bundestag ist es uns gelungen, Auskünfte
über Rechtsverstöße völlig von Kosten freizustellen. Dies ist
richtig, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen
Anspruch darauf, ohne zusätzlich Kosten zu erfahren, welche
Unternehmen gegen das geltenden Recht verstoßen haben und wohin diese
Produkte gelangt sind. Bei anderen kostenpflichtigen Auskünften
sollten die Behörden Zurückhaltung üben und die tatsächliche
Inanspruchnahme des neuen Informationsrechts nicht durch überzogene
Gebührenforderungen gefährden. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz
und der dazu gehörenden verbraucherfreundlichen Gebührenregelung hat
der Bund seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt müssen die Länder das ihre
tun, schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und den Verbrauchern
eindeutig zu sagen, was eine Auskunft kostet.

Mit Hinblick auf die neuen Informationsmöglichkeiten ist es
besonders zu begrüßen, dass das Bundesverbraucherschutzministerium
eine Servicenummer schaltet, bei der sich jeder über Einzelheiten des
neuen Gesetzes sowie die zuständigen Behörden informieren kann. Die
Telefonauskunft ist ab dem 2. Mai montags bis freitags von 09:00 -
17:00 Uhr unter der Nummer 01805 - 844 544 erreichbar (14 Cent pro
Minute aus dem deutschen Festnetz).

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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