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Deutscher BundeswehrVerband kritisiert massiv den Gesetzentwurf zum Versorgungsausgleich

Geschrieben am 30-04-2008

Bonn (ots) - Der Deutsche BundeswehrVerband übt scharfe Kritik am
Referentenentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. "In
dem vorliegenden Papier werden erneut gravierende Nachteile für die
Berufssoldaten festgeschrieben", sagt Kapitänleutnant a.D. Horst
Rieß, im Bundesvorstand des Verbandes für die Ruhestandssoldaten
zuständig. Durch die besonderen Altersgrenzen würden Soldaten stets
stärker zur Kasse gebeten als Beamte in vergleichbaren Laufbahnen.
Dies könne zur paradoxen Situation führen, dass ein Stabsfeldwebel
seine als Beamtin besser besoldete frühere Ehefrau finanziell
unterstützen müsse. "Das ist nicht hinnehmbar", sagt Rieß.

Ebenfalls nicht zu akzeptieren sei, dass der Versorgungsausgleich
bereits zu leisten ist, wenn der betroffene Soldat in den Ruhestand
gehe. "Portepeeunteroffiziere etwa haben wegen der früheren
Zurruhesetzung ohnehin ein wesentlich geringeres Lebenseinkommen als
vergleichbare Beamte", moniert Rieß. Falls sie geschieden seien,
würden sie also doppelt bestraft. Restriktive Regelungen beim
möglichen Hinzuverdienst und der weitgehende Ausschluss von einer
zusätzlichen Altersvorsorge erschwerten überdies die Situation.
Schließlich müsse in die Berechnung des Versorgungsausgleichs
einfließen, dass der Soldat mögliche Ansprüche aus der Versorgung des
früheren Ehepartners regelmäßig erst später in Anspruch nehmen könne.

"Insgesamt lehnen wir den Entwurf in der vorliegenden Form ab",
bilanziert Rieß. "Der Verband wird sich vehement dafür einsetzen,
dass die nach bisherigem Recht bestehenden Nachteile für
Berufssoldaten beseitigt werden. Wir fordern eine Regelung, nach der
der Abzug des Versorgungsausgleichs frühestens beginnt, wenn der
Soldat die für Beamte geltende Regelaltersgrenze erreicht hat. Das
wäre derzeit das 65. Lebensjahr. Auch die ,Altfälle' müssen von
dieser Verbesserung profitieren", sagt Rieß.

Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
(VAStrRefG) soll die Verfahren und Berechnungsgrundlagen regeln, nach
denen die Ruhestandsbezüge von Beamten und Soldaten im Falle einer
Scheidung gegen die Versorgungsansprüche des früheren Ehepartners
aufgerechnet werden.

Originaltext: DBwV Dt. BundeswehrVerband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12472
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12472.rss2

Pressekontakt:
Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330


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