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Bernhardt: Unterscheidung zwischen guten und schlechten Kosten bei Managern paradox

Geschrieben am 27-04-2008

Berlin (ots) - Zu den Meldungen um den Abschlussbericht der eigens
eingesetzten Arbeitsgruppe der SPD zum Themenkomplex Managergehälter
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im
Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB:

Die von der SPD in die Diskussion gebrachten Maßnahmen,
Managergehälter zu begrenzen, stellen einen Eingriff in unsere
Wirtschaftsordnung dar, der weit über das Ziel hinausschießt. Es ist
paradox, die steuerliche Absetzbarkeit der Gehälter und Abfindungen
begrenzen zu wollen. Denn dem deutschen Recht ist eine Unterscheidung
zwischen moralisch guten und verwerflichen Kosten fremd. Das
sogenannte Nettoprinzip im Steuerrecht gebietet gesetzlichen
Maßnahmen Einhalt.

Die Vorschläge der SPD sind auch nicht schlüssig. Derjenige, der
die Abfindung erhält muss diese voll versteuern, bei einem
Spitzensteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
also mit fast 50 %. Bei einer Unternehmensbesteuerung von fast 30 %
würden insgesamt am Ende ca. 80 % Steuern für eine Abfindung
anfallen. Kann das gewollt sein? Ähnliche Maßnahmen in den USA haben
etwa dazu geführt, dass die Abfindungen dort um ein vielfaches
zugenommen haben. Soll dies das Ziel der Vorschläge der SPD sein?

Keine Frage, die soziale Marktwirtschaft gebietet allen
Beteiligten ein maßvolles Handeln. Übertreibungen bei Entlohnungen
für Schlechtleistungen sind daher zu vermeiden. Hier ist aber an die
Verantwortung der Beteiligten zu appellieren. Ein deutscher
Alleingang schadet zudem unseren Wirtschaftsstandort Deutschland und
isoliert uns. Sinnvoller ist es, die Rechte der Eigentümer bei der
Bestimmung der Gehälter der Manager zu stärken. Gehälter sollten
nicht in kleinen Unterzirkeln des Aufsichtsrats ausgehandelt werden,
hier ist zumindest der gesamte Aufsichtsrat, bei dem bekanntlich die
Hälfte der Mitglieder dem Arbeitnehmerbereich entstammen,
tiefgreifender in die Verantwortung zu nehmen.

Einem weiteren wichtigen Schritt verwehrt sich das SPD geführte
Finanzministerium bislang weitgehend. Der Koalitionsvertrag sieht
eine Verbesserung der Transparenz der Gehälter in öffentlichen
Unternehmen vor. Bislang konnte sich Minister Steinbrück nicht zu
einem entsprechenden Verhaltenskodex bei dem von ihm verwalteten
Unternehmen in Bundeshand durchringen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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