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LVZ: Künast verlangt in Bespitzelungsaffäre umgehende Unterrichtung der Fraktionschefs / de Maizière müsse sich der Frage eines Organisationsvergehens stellen / Interne Dienstanweisung reiche nicht

Geschrieben am 24-04-2008

Leipzig (ots) - Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag,
Renate Künast, verlangt nach der jüngsten BND-Bespitzelungsaffäre von
Journalisten sowohl eine unverzügliche Unterrichtung "mindestens
aller Fraktionsvorsitzenden im Bundestag" sowie die Klärung der
Frage, "was der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt,
Bundesminister Thomas de Maizière (CDU), getan hat, um ein
Organisationsverschulden zu verhindern".

Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe) sagte die
Grünen-Politikerin: "Mit dienstrechtlichen Konsequenzen innerhalb des
BND ist es nicht getan. Diese Affäre ist eine Unverschämtheit. Der
Geheimdienstkoordinator musste wissen, dass der BND quasi eine
geschlossene Organisation ist, die ein Eigenleben in einem
rechtsfreien Raum führt und eine falsche Kameraderie pflegt. Es
reicht mir nicht, dass die Aufklärung im Geheimen stattfindet. Er
muss mindestens den Fraktionsvorsitzenden Rede und Antwort stehen und
über das Ergebnis der gesamten Aufklärung und der daraus folgenden
Konsequenzen hat die Bundesregierung den Bundestag zu unterrichten",
verlangte Künast.

Sie erinnerte an die früheren Fälle von Journalisten-Bespitzelung.
"Da reicht es nicht, einmal eine Weisung zu erteilen. Zu de Maizières
Aufgaben gehört es sicherzustellen, dass solche Anweisungen auch
organisatorisch und praktisch um- und durchgesetzt werden." Der
Minister habe "wissen müssen, dass man sich nicht nur auf die
Rechtstreue der BND-Mitarbeiter verlassen darf". Ein "gerütteltes Maß
an Misstrauen gegenüber dem Dienst" gehöre quasi "zur
Amtsausstattung" eines Kanzleramtsministers. Es sei "ein
ungeheuerlicher Vorgang", dass weder der BND-Präsident noch das
Kanzleramt nach internen Informationen über die Affäre die
Parlamentarier freiwillig unterrichtet hätten.

Wie aus einer der Zeitung vorliegenden internen Dienstanweisung
des Kanzleramtes an den BND vom Mai 2006 hervorgeht, war der BND
verpflichtet worden, zukünftig Journalisten keinesfalls mehr zu
bespitzeln. Wörtlich hießt es in der Erklärung unter anderem: "Ich
bitte sicherzustellen, dass im Rahmen von Maßnahmen der
Eigensicherung nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BND-Gesetz
zum Schutz des BND vor illegalen Informationsabfluss über die bereits
getroffenen Maßnahmen hinaus künftig keinerlei operative Maßnahmen
mehr gegen Journalisten als Zielpersonen durchgeführt werden".
Außerdem bitte man insbesondere darum, "sicherzustellen, dass im
genannten Zusammenhang künftig keine Journalisten mehr als
nachrichtendienstliche Quellen des BND geführt werden". Dieser
Erlass fand, so die Zeitung, anschließend Eingang in eine bis heute
gültige Dienstvorschrift des BND. Parallel dazu gebe es eine die
allgemeine Rechtslage unterstreichende interne Dienstvorschrift,
wonach auch im Ausland kein deutscher Staatsbürger mit
nachrichtendienstlichen Mitteln ausgehorcht werden dürfe.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351
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Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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