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Bayerischer Ärztetag sagt nein zu Gesundheitsfonds und monistischer Krankenhausfinanzierung

Geschrieben am 20-04-2008

München (ots) -

Bayerischer Ärztetag sagt nein zu Gesundheitsfonds und
monistischer Krankenhausfinanzierung

Mit der Verabschiedung von drei Leitanträgen des Präsidiums ging
der 65. Bayerische Ärztetag der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)
in München zu Ende.

Der 65. Bayerische Ärztetag stellte fest, dass mit Einführung des
Gesundheitsfonds im Jahr 2009 deutlich weniger Beitragsgelder der
Versicherten in Bayern für die Patientenbehandlung zur Verfügung
stehen. Für das bayerische Ärzteparlament gilt der geplante
Gesundheitsfonds nicht als "wirksame Maßnahme zur Dämpfung der Kosten
im Gesundheitswesen". Ganz im Gegenteil - der Gesundheitsfonds ist
ein "Bürokratiemonster", das zunächst für eine Verteuerung der
Krankenkassenbeiträge sorgen wird und mittelfristig die
Hochlohnbundesländer, wie Bayern, benachteiligt sowie in die
Staatsmedizin führt. Des Weiteren forderte der 65. Bayerische
Ärztetag die Bayerische Staatsregierung auf, sich gegen die Pläne,
Finanzmittel aus dem geplanten Gesundheitsfonds für
Pensionsverpflichtungen von Krankenkassen-Mitarbeitern zu verwenden,
mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu widersetzen. Keinesfalls
könne hingenommen werden, dass die bayerischen Beitragszahler über
ihre Krankenkassenbeiträge "für Schlampereien der Krankenkassen" in
Haftung genommen werden. Zum Thema Krankenhausfinanzierung forderte
der Ärztetag die Bayerische Staatsregierung auf, im Bundesrat die
geplante monistische Krankenhausfinanzierung in Deutschland erneut
abzulehnen. Die Klinikfinanzierung dürfe nicht allein in die Hand der
gesetzlichen Krankenkassen gelegt und über den umstrittenen
Gesundheitsfonds finanziert werden. Zusätzlich sei vorgesehen, dass
die Länder um ca. 2,3 Mrd. Euro weniger aus dem Umsatzsteueraufkommen
erhalten, die ebenfalls für diesen Zweck in den Fonds fließen sollen.
Durch diese Maßnahmen würde in Bayern die verlässliche
Finanzierungsbasis für Krankenhausneu- und umbauten sowie für
medizinische Großgeräte der Krankenhäuser gefährdet werden. "Das
bisher ungleiche Förderverhalten der Länder darf nicht dazu führen,
dass das duale System grundsätzlich in Frage gestellt wird", heißt es
in dem Beschluss.

Schließlich lehnten die Delegierten die jüngst beschlossene
Gesetzesvorschrift im SGB V ab, wonach das Arzt-Patienten-Verhältnis
massiv belastet wird, wenn Ärzte bei notwendigen Behandlungen von
Folgekrankheiten, z. B. nach Tätowierung oder Piercing, entsprechende
Informationen an die gesetzlichen Krankenkassen zu übermitteln haben.
"Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut, das nicht
leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf, auch nicht durch den
Gesetzgeber!", so der Beschlusstext.

Originaltext: Bayerische Landesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55210
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55210.rss2

Pressekontakt:
Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de


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