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Münchner Kreis übergibt Studie zur Regulierung elektronischer Medien an die Ministerpräsidenten der Bundesländer

Geschrieben am 04-04-2008

München (ots) - Der Münchner Kreis, eine gemeinnützige Vereinigung
für Kommunikationsforschung an der Nahtstelle von Politik,
Wissenschaft, Wirtschaft und Medien, hat heute seine jüngste Studie
mit dem Titel "Elektronische Medien - Entwicklung und
Regulierungsbedarf" an die Ministerpräsidenten der Bundesländer
übergeben. Die Studie liefert eine bisher nicht verfügbare,
umfassende Bestandsaufnahme der deutschen Märkte für elektronische
Medien. Mit Blick auf die künftige Entwicklung der Medienlandschaft
in Zeiten der Digitalisierung und des Zusammenwachsens von Medien,
Diensten und Übertragungsnetzen entwirft sie die zentralen Szenarien
für die Zukunft der Medienmärkte. Sie stellt ein wichtiges
medienrechtliches, medienpolitisches und medienökonomisches
Referenzwerk dar, das praktische Optionen für die notwendigen
Veränderungen des Regulierungsrahmens aufzeigt. Die Studie trägt
dabei zugleich den Anforderungen der EU und des deutschen
Verfassungsrechts, aber auch den aktuellen Markt- und
Technologieentwicklungen Rechnung.

Die weit reichenden Umbrüche in den Internet-, Telekommunikations-
und Medienbranchen waren für den Münchner Kreis Anlass, Unternehmen
und Organisationen aus allen Bereichen der Medien- und
Kommunikationsbranche für die Ausarbeitung der vorliegenden Studie zu
gewinnen. Unterstützt wurde das Forschungsvorhaben von der
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten, Arcor, Hubert Burda
Media, HanseNet, Kabel Deutschland, Microsoft, Premiere, RTL, SES
ASTRA, Telefónica, Vodafone und dem ZDF. Mit Prof. Dr. Bernd
Holznagel, Leiter des Instituts für Informations-,
Telekommunikations- und Medienrecht in Münster, Prof. Dr. Dieter
Dörr, Direktor des Mainzer Medieninstituts und Frau Dr. Dr. Doris
Hildebrand, Geschäftsführerin von European Economic & Marketing
Consultants - EE&MC GmbH, konnte darüber hinaus ein
interdisziplinäres Team aus angesehenen Wissenschaftlern - Juristen
wie Ökonomen - gewonnen werden.

Die Studie stellt sich zunächst der Aufgabe einer
Bestandsaufnahme, denn die Rechtslage ist inzwischen selbst für
Medienfachleute sehr unübersichtlich geworden.
Telekommunikationsrecht, Rundfunkrecht und Internetrecht stehen
nebeneinander und geraten durch die Medienkonvergenz in Konkurrenz
zueinander. Aus ökonomischer und juristischer Sicht werden die
derzeitigen Marktverhältnisse und die rechtlichen Rahmenbedingungen
analysiert. Vor diesem Hintergrund entwickeln die Autoren zentrale
Anforderungen für alle Marktteilnehmer entlang zweier Grundsätze: dem
Erhalt der Vielfalt der Meinungen einerseits und dem Wohl des
Konsumenten andererseits. Zusammengefasst lauten diese Anforderungen:

- Traditioneller Garant der Meinungsvielfalt nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der
öffentlich-rechtliche Rundfunk. Dessen Auftrag ist klarer als
bisher zu definieren. Die Studie macht unter anderem
Regulierungsvorschläge für ein Prüfverfahren für neue oder
veränderte Medienangebote - den so genannten Drei-Stufen-Test.

- Die Inhalte-Anbieter müssen sich nach Ansicht der Autoren
weiterentwickeln. Die bereits bestehende
abgestufte Inhalte-Regulierung muss maßvoll ausgebaut werden.
Telemedien, wie beispielsweise YouTube, sollen nur teilweise in
den Rundfunkstaatsvertrag einbezogen und abgesenkten
Bestimmungen unterworfen werden. Die elektronische Presse soll
demgegenüber nicht in den Anwendungsbereich des Rundfunkrechts
fallen.

- Für die privaten Rundfunkveranstalter bieten sich Anreizsysteme
an, um verstärkt Sendungen mit einem Public Value auszustrahlen.
Eine öffentliche Vergütung als Anreiz für Public Value lehnen
die Autoren allerdings ab. Vielmehr könnten die privaten
Anbieter bei der Zuteilung von Frequenzen, bei der Listung in
Programmführern oder im Medienkonzentrationsrecht entsprechend
privilegiert werden.

- Die Telekommunikationsunternehmen werden als Teilnehmer auf dem
Medienmarkt nicht mehr allein nach dereguliertem
Telekommunikationsrecht aktiv werden können. Die ökonomische
Analyse zeigt das enorme Potenzial dieser Unternehmen. Hier ist
der Gesetzgeber als Schiedsrichter gefragt, der die
widerstreitenden Interessen an der Schnittstelle zum klassischen
Rundfunkrecht balancieren muss. In diesem Zusammenhang findet
auch die international zunehmend diskutierte Frage der
"Netzneutralität" eine dem deutschen und europäischen
Rechtssystem angemessene Einordnung.

- Die Konvergenz der Netze und Endgeräte führt dazu, dass auch die
Netzbetreiber in das Mediengeschehen eintreten. Bisher kaufen
sie insbesondere Programmrechte. Dieser Trend zur vertikalen
Integration ist erstmals bei der Vergabe der Rechte für die
Fußball-Bundesliga an das Kabel-Konsortium Arena, ein
Tochterunternehmen des Kabelnetzbetreibers Unity Media, Ende
2005 in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dies birgt zum
einen die Gefahr, dass marktmächtige Netzbetreiber
konkurrierende Inhalteanbieter von ihren Netzen fernhalten. Zum
anderen können "Monopolrenditen" aus dem Netzbetrieb eingesetzt
werden, um Konkurrenten aus Programmrechten zu
verdrängen. Eine Trennung von Netz und Inhalt - wie sie derzeit
im Energiesektor gefordert wird - ist aus Sicht der Autoren
gleichwohl nicht angezeigt, solange die Netzbetreiber einer
Entgeltregulierung unterliegen. Die Studie zeigt Wege auf, die
Gefahren mit Hilfe des Telekommunikationsrechts zu bannen.

- Telekommunikationsunternehmen sind neuerdings stark interessiert
an der Nutzung von Frequenzen, die bisher Rundfunkdiensten
vorbehalten waren. Die Frequenzzuteilung wird daher eine der
Zukunftsfragen auf dem Markt für elektronische Medien
werden. Eine alternative Nutzung, beispielsweise für den
Mobilfunk, kommt zwar aufgrund internationaler Vorgaben erst ab
2015 in Betracht. Es gilt aber schon jetzt, intensiv darüber zu
debattieren, ob und inwiefern der Rundfunk - insbesondere bei
einer Verteilung im HDTV-Standard - heute überhaupt noch auf
eine terrestrische Übertragung angewiesen ist. Anwender
drahtloser Techniken können das fragliche Spektrum nutzen, um
die ländlichen Regionen mit breitbandigen Internetanwendungen zu
versorgen.

- Wesentliche Fragen wirft die Finanzkraft der so genannten
Internet-Riesen auf. Google finanziert sein vielfältiges Angebot
im Wesentlichen mit Werbeeinnahmen. Auch der Kauf von
Spielfilmen und Fernsehsendungen ist den Internet-Riesen längst
möglich. Um hier ein Gegengewicht zu schaffen, plädieren die
Autoren für eine öffentliche Fachsuchmaschine für
Rundfunkangebote und qualitativ hochwertige Medienangebote, die
nationale Besonderheiten berücksichtigt.

Die vollständige Studie kann über die Homepage des Münchner
Kreises www.muenchner-kreis.de bestellt werden. Dort steht auch eine
zusammengefasste Management-Version zum Download zur Verfügung.

Originaltext: Münchner Kreis
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68929
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68929.rss2

Pressekontakt:
Till Breitung
Sarfeld Communications
Strategische Kommunikation & Public Affairs
Wilhelmsaue 132
10715 Berlin
Tel: +49 (0)30-861 36 05
Fax: +49 (0)30-843 15 676
E-Mail: till.breitung@sarfeld-communications.de


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