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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) schreibt zu den Kinderrechten:

Geschrieben am 01-04-2008

Bielefeld (ots) - Ein Kind darf seinen Vater nicht sehen. Das
klingt erst einmal sehr lieblos. Doch gerade Lieblosigkeit ist den
Karlsruher Richtern nun nicht vorzuwerfen. Vielmehr räumen sie den
Kindern aus unserer Verfassung heraus einen Anspruch auf Pflege und
Erziehung ein. Dieser kommt dem umstrittenen, bis gestern aber nicht
ausformulierten Kindergrundrecht gleich. Das ist zu begrüßen, weil es
der schrecklichen Gleichgültigkeit gegenüber dem Wohl vieler Kinder
entgegen tritt. Freilich steht auf einem anderen Blatt, ob es
überlasteten Jugendämtern möglich ist, diesen hehren Anspruch in
allen Familien zu verwirklichen. Oder ob staatliche Durchsetzung von
Erziehungsgrundsätzen nicht auch einmal zur Zumutung werden könnte.
Dass die Richter im Brandenburger Einzelfall zu dem Ratschluss kamen,
den neunjährigen Jungen seinem widerwilligen Vater nicht auszusetzen,
ist gleichwohl durchaus nachvollziehbar. Denn es steht zu befürchten,
dass es diesem leidgeprüften Jungen nicht gut täte, wenn er auch noch
erlebte, wie sein Vater ihn zurückweist - wo sich doch schon seine
Mutter nur zeitweise um ihn kümmert. Die geforderte Zusammenkunft
hätte zur traumatisierenden Veranstaltung werden können.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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