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BPI-Pressemitteilung: "Neue Rabattverträge: AOKen begehen Rechtsbruch"

Geschrieben am 01-04-2008

Berlin (ots) - Die AOK Plus und die AOK Rheinland-Pfalz haben zum
1. April 2008 regionale Rabattverträge mit einzelnen
Pharmaherstellern über deren Gesamtsortimente abgeschlossen. Nach
Meinung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) wird
damit aktuelle Rechtssprechung nicht nur ignoriert, sondern
"vorsätzlich verletzt". Das Landessozialgericht (LSG)
Baden-Württemberg hatte Ende Februar 2008 eindeutig festgestellt,
dass Krankenkassen nicht von Ausschreibungspflichten befreit sind und
die wesentlichen Grundsätze des Vergaberechts zu beachten haben. "Die
neuen AOK-Rabattverträge missachten den Grundsatz der
Gleichbehandlung: Es wurden Sortimentsverträge abgeschlossen und es
gab vor allem auch keine öffentliche Ausschreibung. Damit werden
kleine und mittelständische Unternehmen wieder massiv benachteiligt.
Hier wird in fast schon konspirativer Weise geltendes Recht
ausgehebelt, in der Hoffnung keiner merkt es", sagte Henning
Fahrenkamp BPI-Hauptgeschäftsführer.

Das Vorgehen der regionalen AOKen erhält vor dem Hintergrund des
laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die
Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglichen Verletzung des
EU-Vergaberechts beim Abschluss von Rabattverträgen besondere
Brisanz. "Bestehende europäische und nationale vergabe- und
wettbewerbsrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden, damit alle
Beteiligten die gleichen Chancen haben, am Markt teilzunehmen. Dies
müssen die AOKen erst noch lernen. Die Landesaufsichtbehörden sind
aufgefordert die Wild-West-Methoden der AOKen zu stoppen", so
Fahrenkamp.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir,
Tel. 030/27909-131,
wstrassmeir@bpi.de


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