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Terminvergabe nach medizinischem Gesichtspunkt / Köhler: Keine Behandlungsunterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten

Geschrieben am 01-04-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Veröffentlichungen zu einer
Studie der Universität Köln zu Wartezeiten von Kassenpatienten hat
der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), Dr. Andreas Köhler, heute in Berlin erklärt:

"Die Kollegen vergeben Termine unter medizinischem Gesichtspunkt,
unabhängig davon, ob der Patient privat oder gesetzlich
krankenversichert ist. Sie sind nicht dazu verpflichtet, jeden
Patienten immer sofort oder so schnell wie möglich dranzunehmen. Es
gibt keine Unterschiede in der Behandlung. Die Qualitätssicherung der
Leistung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar
fortgeschrittener als in der privaten Krankenversicherung. Es
bestehen allenfalls Serviceunterschiede. Die Zusatzeinnahmen aus der
privaten Krankenversicherung kommen im Übrigen allen Versicherten
zugute. Letztlich sind diese Einnahmen es, die den Arzt in die Lage
versetzen, Investitionen in seiner Praxis zu tätigen."

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Hintzke,    Tel.: 030 / 4005 - 2208


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