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Gehb: Vorratsdatenspeicherung im Kern zunächst bestätigt

Geschrieben am 19-03-2008

Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, erklärt zu der
heutigen Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den
Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Beschluss die
mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
eingeführten Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung im Kern
zunächst bestätigt. Das ist zu begrüßen.

Bei dem Beschluss handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung
im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Ein endgültiges
Urteil steht noch aus. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht die
gesetzgeberische Entscheidung, dass in bestimmten Fällen
schwerwiegender Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus
Art. 10 GG unverzichtbar sei, unbeanstandet gelassen. Es hat auch
zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf
gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten
erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung aufgegeben,
im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Bericht über die praktischen
Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Soweit das
Bundesverfassungsgericht die Nutzung von Verkehrsdaten für die
Ermittlung von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen
worden sind, zunächst ausgesetzt hat, wird die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dieser Berichtspflicht auch deutlich zu machen
haben, weshalb Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen
werden, nur dadurch aufgeklärt werden können, dass auch ein Zugriff
auf im Rahmen dieser Telekommunikation angefallene Daten möglich ist.
Es wäre jedenfalls befremdlich, wenn insoweit ein ständig größer
werdendes Deliktsfeld auf Dauer faktisch straffrei gestellt würde.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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