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Pflegereform: Pflegebedürftige sind die Gewinner

Geschrieben am 14-03-2008

Berlin (ots) - 2,5 Milliarden Euro für Leistungsverbesserungen

Die heute vom Bundestag beschlossene Pflegereform sieht
umfangreiche Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen vor.
Dazu Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa):

"Was ist der Gesellschaft die Pflege wert? Heute hat der Deutsche
Bundestag darauf eine erste Antwort gegeben und wichtige
Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige beschlossen, die auch
die pflegenden Angehörigen entlasten. Diese begrüßen wir
nachdrücklich, auch wenn das Gesetz einige kritische Regelungen
enthält."

Seit der Einführung 1996/96 sind die Leistungen der
Pflegeversicherung nicht angepasst worden. Dieses wird sich mit der
heute beschlossenen Reform ändern. Im ambulanten Bereich werden in
allen Pflegestufen die Sachleistungsbeträge erhöht, im stationären
Bereich in der Pflegestufe III und bei Härtefällen. Zusätzlich werden
die Leistungen für dementiell erkrankte Menschen, die von ambulanten
Pflegediensten betreut werden, von bisher 460 Euro pro Jahr auf bis
zu 2.400 Euro pro Jahr angehoben. Für die Betreuung dementiell
erkrankter Menschen in Pflegeheimen steht künftig mehr Personal zur
Verfügung.

"Gute Pflege braucht mehr Zeit. Das erfüllt sich für dementiell
erkrankte Menschen mit dieser Reform sowohl in ambulanten
Pflegediensten als auch in Pflegeheimen", so Bernd Meurer.

Das Gesetz sieht außerdem umfassende Regelungen zu den
Qualitätsprüfungen und zur Transparenz vor. Bis Ende Dezember 2010
sind alle Pflegeeinrichtungen vom Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK) einmal zur prüfen, danach einmal jährlich.
Alle Kontrollen sollen in der Regel unangemeldet stattfinden und die
Ergebnisqualität soll in das Zentrum der Qualitätsprüfungen gerückt
werden. Wegen der begrenzten Aussagekraft der bisherigen
MDK-Prüfberichte mahnt das Gesetz dabei eine Fortentwicklung der
entsprechenden Richtlinien auf wissenschaftlicher Grundlage und
regelmäßige Anpassung an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt
an.

Neben den Leistungsverbesserungen, die der bpa begrüßt, übt der
Verband auch deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Dieses betrifft
unter anderem die neuen Regelungen zu den Investitionskosten, zu den
Einzelpflegekräften sowie zur faktischen Abschaffung des externen
Vergleichs verbunden mit der verfassungsrechtlich bedenklichen
Kopplung der Zulassung an Durchschnittstarife. Hier wurden
weitreichende Regelungen zu Lasten der Pflegeeinrichtungen
verabschiedet, die der bpa-Präsident kritisiert: "Wer Markt und
Wettbewerb in diesem Bereich ausschaltet, provoziert auf Dauer
erhebliche Kostensteigerungen."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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