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Gehb: Keine Änderung beim Geschwisterinzest

Geschrieben am 13-03-2008

Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit des Geschwisterinzests
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Jürgen Gehb MdB:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen,
weil der primäre Schutz von Ehe und Familie im vorliegenden Fall
erfreulicherweise verfassungsrechtlich nicht beanstandet wurde. Auch
die Union sieht wie das Bundesverfassungsgericht die lebenswichtige
Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft, wie sie in
Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz zugrunde liegt, entscheidend dadurch
gestört, wenn das vorausgesetzte Ordnungsgefüge durch inzestuöse
Beziehungen ins Wanken gerät.

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sieht
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine Notwendigkeit zu einer Änderung
der Strafbarkeit des Geschwisterinzests.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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