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Lebenshilfe tritt seit 50 Jahren für uneingeschränktes Lebensrecht behinderter Menschen ein

Geschrieben am 13-03-2008

Marburg (ots) - Parlamentarischer Abend im Jubiläumsjahr:
Bundesvorsitzender Robert Antretter mahnt umfassenden Embryonenschutz
an.

Mit großer Eindringlichkeit spricht sich die Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung gegen eine Lockerung des
Stammzellgesetzes aus. Vor mehr als 100 Bundestagsabgeordneten und
hochrangigen Vertretern der Ministerien bezeichnete der
Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Robert Antretter die Tötung
menschlicher Embryonen für Forschungszwecke als ethisch unvertretbar
und verfassungswidrig: "Wenn dem menschlichen Embryo der Schutz der
Menschenwürde nur eingeschränkt zuerkannt wird, müssen wir
befürchten, dass in Zukunft auch wieder verstärkt zwischen
lebensunwertem und lebenswertem Leben unterschieden wird."

50 Jahre ist es her, dass die Lebenshilfe - eine der ersten
Bürgerbewegungen in der noch jungen Bundesrepublik Deutschland -
gegründet wurde. Es war somit ein ganz besonderer Parlamentarischer
Abend der Bundesvereinigung Lebenshilfe, die dieses Mal in der
Berliner Landesvertretung des Freistaates Bayern zu Gast war.
Bundesvorsitzender Antretter erinnerte an die Anfänge der
Lebenshilfe, als sich Eltern geistig behinderter Kinder in ganz
Deutschland zusammenschlossen. Damals standen die Familien noch unter
dem Eindruck der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten. Kaum
ein behinderter Mensch war der so genannten "Euthanasie", der
Vernichtung angeblich lebensunwerten Lebens, entkommen. Die
Lebenshilfe mit ihren bundesweit mehr als 135.000 Mitgliedern tritt
daher bis heute für ein uneingeschränktes Lebensrecht behinderter
Menschen ein.

Die Zukunft der Eingliederungshilfe war ein weiteres wichtiges
Thema des Parlamentarischen Abends. Klaus Lachwitz, Leiter des
Hauptstadtbüros der Lebenshilfe, erwartet hier steigende Kosten.
Experten schätzen die Mehrausgaben auf mindestens zwei Milliarden
Euro jährlich. Sie führen dies vor allem auf die wachsende Zahl
behinderter Menschen zurück, die jetzt - mehr als 60 Jahre nach der
grauenvollen "Euthanasie" der Nationalsozialisten - das Rentenalter
erreichen. Die Lebenshilfe setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein,
dass sich der Bund an der Finanzierung der Eingliederungshilfe von
derzeit zwölf Milliarden Euro pro Jahr beteiligt, um Städte und
Gemeinden zu entlasten.

Die Forderung nach einem eigenen Leistungsgesetz für Menschen mit
Behinderung sieht Klaus Lachwitz durch das 2007 beschlossene
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter
Menschen untermauert. Er selbst war am Zustandekommen der
UN-Konvention beteiligt. Die Hilfe für behinderte Menschen sei jetzt
kein Akt der Fürsorge mehr, sondern ein Menschenrecht! Lachwitz: "Wir
hoffen, dass Deutschland noch in diesem Jahr ratifiziert."

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Hauptstadtbüro der Lebenshilfe
Gudrun Janke, Telefon 030/829998702


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