(Registrieren)

Börnsen (Bönstrup)/Stübgen/ Griefahn/Schäfer/Bettin/ Steenblock: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Angelegenheit der europäischen Mitgliedsstaaten

Geschrieben am 11-03-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des Konsultationsverfahrens der
Europäischen Kommission zur "Überarbeitung der Mitteilung der
Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche
Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" erklären Michael
Stübgen MdB, Axel Schäfer MdB, und Rainder Steenblock MdB, Obleute
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, und
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, Monika Griefahn MdB, und Grietje
Bettin MdB, Obleute der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Bündnis
90/Die Grünen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages:

Die Obleute der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Bündnis 90/Die
Grünen im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
vertreten die Auffassung, dass die Europäische Kommission im Rahmen
ihres Konsultationsverfahrens zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich hauptsächlich von Wettbewerbs-
und Binnenmarktgesichtspunkten hat leiten lassen. Das Protokoll über
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (Vertrag
von Amsterdam 1997) hat deutlich festgelegt, dass für die Definition
der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dessen
Organisation und für die Finanzierung zur Erbringung dieser Aufgaben
ausschließlich die Mitgliedsländer, in Deutschland die Bundesländer,
zuständig sind. Dies findet sich auch im Vertrag von Lissabon wieder.
Der Europäischen Kommission fehlt es danach an der Kompetenz, die
Systeme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks europaweit zu
harmonisieren und sie an den Marktgesetzlichkeiten zu messen, statt
zu berücksichtigen, dass sie gleichermaßen an den Bedürfnissen der
Gesellschaft nach Medienpluralismus und kultureller Vielfalt
auszurichten sind. Genau diese rein wettbewerbspolitisch motivierte
Intention zur Harmonisierung der Regeln über den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegt jedoch dem Fragebogen zur
Revision der Beihilfemitteilung zugrunde und überschreitet deshalb
grundsätzlich den Auftrag der Kommission, bei nachweisbaren Verstößen
gegen Wettbewerbsbestimmungen einzugreifen. Die Zuständigkeit der
Mitgliedsländer/Bundesländer ergibt sich auch aus der verbrieften
Kulturhoheit der Mitgliedsländer/Bundesländer. Regelungen, die die
Inhalte des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks betreffen,
fallen daher erst recht nicht unter die Kompetenzen der Europäischen
Union, da Rundfunk nach wie vor ein bedeutender Kulturfaktor ist und
sich nicht auf den Wirtschaftsfaktor reduzieren lässt.

Die Obleute der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die
Grünen im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
sehen die "UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der
Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" nicht nur für die
unterzeichnenden Mitgliedsländer als bindend an, sondern ebenfalls
für die Europäische Kommission. In einem Brief an die Kommissarin
Viviane Reding haben daher die Obleute von CDU/CSU, SPD und Bündnis
90/Die Grünen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages bereits im Rahmen des Konsultationsverfahrens der
Europäischen Kommission zu der Mitteilung "Kreative Online-Inhalte im
Binnenmarkt" Stellung genommen und klargestellt, dass das Ziel der
Förderung der kulturellen Vielfalt auch für das Gemeinschaftsrecht
gelten muss. Die am 27. Februar 2008 durchgeführte Anhörung des
Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments zur
Frage der Bindungswirkung dieser UNESCO-Konvention lieferte durch die
Aussagen der angehörten Experten sowie der Vertreter der Europäischen
Kommission und des Rates ebenfalls das Ergebnis, dass die
UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen auch innerhalb der EU eine interne
Bindungswirkung erzeugt. Dadurch, dass die Europäische Gemeinschaft
erstmals neben ihren Mitgliedsstaaten diese in Kraft getretene
Konvention eigenständig ratifiziert hat, gelten die
Konventionsbestimmungen sowohl im Außenverhältnis der EU zu
Drittstaaten als auch im Binnenverhältnis und somit für jeden
europäischen Rechtsakt. Dass es sich bei Medien, insbesondere dem
Rundfunk, um ein kulturell bedeutendes Gut handelt, wird durch dieses
neue internationale Rechtsinstrument - die auch mit den Stimmen der
Mitgliedsländer ratifizierte UNESCO-Konvention zum Schutz der
kulturellen Vielfalt - gestärkt, das den Rundfunk ausdrücklich
einschließt.

Aus den genannten Gründen fordern die Obleute der Fraktionen von
CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union und im Ausschuss für Kultur
und Medien des Deutschen Bundestages die Europäische Kommission
nachdrücklich auf, das Konsultationsverfahren erneut zu öffnen, um
die hier aufgeführten Einwände zu berücksichtigen. Dabei fordern wir
die Europäische Kommission auf, anstelle eines nahezu allein auf die
ökonomischen Aspekte reduzierten Konsultationsverfahrens die
kulturelle Bedeutung des Rundfunks im Geist der Resolution des
Kulturministerrats und der UNESCO Konvention, auch in Fortsetzung der
Mitteilung von 2001, ausdrücklich anzuerkennen und zur Grundlage
ihrer Rechtsauffassung zu machen. Die Obleute halten es für dringend
geboten, dass im Zuge der technischen, kulturellen und sozialen
Veränderungen eine neue Balance gefunden wird, die den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Kulturgut achtet.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

124969

weitere Artikel:
  • Pakistan: Vier Caritas-Mitarbeiter bei Bombenanschlag schwer verletzt - Caritas fordert politische Kräfte auf, zum Dialog zurückzukehren Freiburg (ots) - Bei den Bombenanschlägen, die in der pakistanischen Stadt Lahore am Dienstag mindestens 20 Menschen getötet haben, sind auch vier Caritas-Mitarbeiter schwer verletzt worden. Die Bombe galt einem Hauptquartier der Bundespolizei, das gegenüber von den regionalen Caritas-Büros sowie einem Kloster und einer Schule liegt. An allen Gebäuden entstand erheblicher Schaden. Die Verletzten sind von Caritas-Mitarbeitern ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Direktorin der Caritas Pakistan, Anila Gill, verurteilte den Anschlag: mehr...

  • Haibach: Meinungsfreiheit im Internet grundlegend für Demokratie und Menschenrechte Berlin (ots) - Anlässlich des von Reporter ohne Grenzen ausgerufenen "Internationalen Tages für freie Meinungsäußerung im Internet" erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Holger Haibach MdB: Die erstmalige Durchführung des "Internationalen Tages für freie Meinungsäußerung im Internet" durch die Nichtregierungsorganisation "Reporter ohne Grenzen" ist ein wichtiges Signal für die Durchsetzung von Meinungsfreiheit. Weltweit sind Menschen wegen ihrer Forderungen nach Freiheit und mehr...

  • Bleser/Klöckner: Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung schnell umsetzen Berlin (ots) - Zur Ankündigung des Bundesverbraucherschutzministers Horst Seehofer und der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, endlich gegen belästigende Anrufe gesetzlich vorzugehen, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB: Wir begrüßen die Einsicht der federführenden Bundesjustizministerin Zypries nach monatelangen Aufforderungen endlich dem Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mehr...

  • Jan Korte: Erneuter Dämpfer für Überwachungsfanatiker Berlin (ots) - "Erneut hat das Bundesverfassungsgericht den Innenministern und ihrem Überwachungswahn einen Dämpfer verpasst", kommentiert Jan Korte, Innenexperte der Fraktion DIE LINKE, das Karlsruher Urteil zum massenhaften Scannen von Kfz-Kennzeichen. DIE LINKE sieht sich durch das Urteil in ihrer Forderung bekräftigt, alle Schnüffelgesetze einer Revision zu unterziehen und laufende Vorhaben wie das BKA-Gesetz zu stoppen. Ein entsprechender Antrag wird noch in dieser Woche in den Bundestag eingebracht. Jan Korte: "Es ist schon erstaunlich: mehr...

  • Hüppe: BSK und Union für praxisnahe Umsetzung der EG-Richtlinie zu Rollstuhlstellplätzen in Bussen Berlin (ots) - Anlässlich der Auftaktveranstaltung der "Krautheimer Gespräche" des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB: Im Gespräch mit dem BSK ist noch einmal deutlich geworden, dass die EG-Richtlinie zur Zulassung von Bussen mit Rollstuhlstellplätzen zurzeit nicht zufriedenstellend umgesetzt ist. Rollstuhlfahrer müssen auch zu mehreren in einem Bus befördert werden dürfen. Dies wird aber von mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht