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Börnsen/Mißfelder/Pawelski: Filmfördergesetz stärkt das Kino und den Film

Geschrieben am 11-03-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Veröffentlichung des Entwurfes der
Novelle des Filmfördergesetzes durch Kulturstaatsminister Bernd
Neumann erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, und die
zuständigen Berichterstatter Rita Pawelski MdB und Philip Mißfelder
MdB:

Ohne Kinos braucht man keine Kinofilmförderung. Wir begrüßen das
klare Bekenntnis der Bundesregierung nicht nur zum deutschen Film,
sondern auch zum Kino als einem kulturellen Ort, an dem Filme als ein
besonderes Erlebnis empfunden werden. Kino darf deshalb auch in
Zukunft kein Großstadtvergnügen sein, sondern muss weiterhin
flächendeckend vorhanden sein. Den Kinobetreibern stehen in den
kommenden Jahren große Herausforderungen bevor. Die Maßnahmen zur
Stärkung der Eigenkapitalbasis der Filmtheater sind ein wichtiger
Schritt hin zur flächendeckenden Digitalisierung des deutschen Kinos.
Die Kinoinvestitionsförderung soll zukünftig bis zu 30 Prozent als
Zuschuss und zu mindestens 70 Prozent als zinsloses Darlehen gewährt
werden können.

Der von Kulturstaatsminister Bernd Neumann MdB vorgelegte
Vorentwurf der Novelle des Filmfördergesetzes wird den Deutschen Film
und vor allem das Kino in Deutschland weiter stärken. Der
Gesetzentwurf, der in einem breiten Konsens und nach intensiver
Beratung mit allen Beteiligten der Filmwirtschaft entstanden ist, ist
die zukunftsweisende Antwort auf die rasanten technischen
Entwicklungen im Unterhaltungs- und Medienbereich der letzten Jahre.
So werden die Anbieter neuer Dienste, beispielsweise aus der
digitalen Wirtschaft, einen zusätzlichen Sitz im Verwaltungsrat der
Filmförderanstalt FFA erhalten.

Wir begrüßen, dass die Drehbuchförderung im Entwurf des
Filmfördergesetzes erheblich gestärkt wird. Die Förderungshilfen für
die Herstellung von verfilmbaren Drehbüchern sollen zukünftig bis zu
50.000 Euro im Einzelfall betragen. Dadurch wird insbesondere auch
für bereits erfolgreiche Autoren der Anreiz erhöht, Drehbücher für
Kinofilme zu erstellen, statt vorzugsweise für den Fernsehfilmbereich
zu arbeiten.

Der Vorschlag, die Sperrfristen von 24 auf 18 Monate für die
Ausstrahlung im frei empfangbaren Fernsehen und von zwölf auf sechs
Monate in video-on-demand-Angeboten zu verkürzen, trägt den neuen
Sehgewohnheiten Rechnung. Dies stärkt die Produzenten als die
Hersteller von Filmen, da sie in einer kürzeren Frist verwerten
können und damit auch ihre finanzielle Basis zur Produktion neuer
Spielfilme verbessern. Allerdings werden wir darauf achten, dass
hierbei die Belange des Kinos angemessen berücksichtigt werden.

Das Kino kann jede Förderung gut gebrauchen. Denn die
Besucherzahlen waren zuletzt rückläufig. Waren 2006 noch 137
Millionen Besucher gezählt worden, gingen im letzten Jahr nur noch
122 Millionen in die Kinos.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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