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Betrugsfilterskandal: Pit-Stop nutzt Konstruktionsfehler der Kulanzregelung schamlos aus

Geschrieben am 10-03-2008

Berlin (ots) - Werkstattkette Pit-Stop lässt Kunden, die
unwirksame Dieselfilter austauschen wollen, unter Verweis auf die
Kulanzregelung der Bundesregierung abblitzen - Auch A.T.U.-Filialen
verweigern Filtertausch - DUH-Geschäftsführer Resch fordert den
Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter zum 31. März 2008 nach
der faktischer Aufkündigung der Kulanzregelung durch die
Werkstattketten

10. März 2008: Während sich der Zentralverband des deutschen
Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) intensiv um Unterstützung der betroffenen
Autofahrer bemüht, verweigern die beiden großen Autowerkstattketten
A.T.U. und Pit-Stop den Sofortaustausch funktionsuntüchtiger
Dieselnachrüstfilter gegen seriöse Systeme und lassen damit die
sogenannte "Kulanzregelung" der Bundesregierung ins Leere laufen.
Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) wurde ein
wesentlicher Anteil der im Jahr 2007 verkauften mindestens 40.000
Betrugsfilter allein von diesen beiden "freien" Werkstattketten
eingebaut.

Mit welcher Unverfrorenheit viele Werkstätten die geschädigten
Autohalter den ihnen rechtlich zustehenden Filtertausch verweigern,
dokumentieren zahlreiche Briefwechsel betroffener Autohalter, die die
DUH in den kommenden Wochen in Auszügen veröffentlichen wird. Die
Schreiben dokumentieren, welche Folgen es hat, wenn der Staat darauf
verzichtet, bestehende Gesetze zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern
korrekt anzuwenden und stattdessen leicht umgehbare und rechtlich
unverbindliche Selbstverpflichtungserklärungen akzeptiert.

Den Anfang macht ein Vorgang, der die Vorgehensweise bei der
Werkstattkette Pit-Stop Auto Service GmbH beispielhaft beleuchtet.
Mit Schreiben vom 29. Februar 2008 verweigerte der zentrale
Kundenservice der Werkstattkette Pit-Stop Auto Service GmbH einem
Autobesitzer nach einem mehrmonatigen fruchtlosen Schriftwechsel
abschließend den geforderten Sofortaustausch eines unwirksamen
Dieselfilters durch ein wirksames System. Der betroffene Kunde hatte
sich zuvor persönlich, brieflich und mit einem ausgefüllten
Musterformular, das der ADAC für seine Mitglieder bereithält, an die
Werkstatt gewandt, um so möglichst einfach einen funktionierenden
Dieselpartikelfilter zu erhalten. Pit-Stop verweigert dennoch den
Austausch - und zwar ausdrücklich unter Hinweis auf die
"Kulanzregelung" und zitiert zur Begründung in der Antwort genüsslich
aus der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 28.
November 2007:

"Im Interesse einer solchen unbürokratischen und schnellen Lösung
ist die Bundesregierung bereit, die rechtliche Wirkung der
´Allgemeinen Betriebserlaubnis´ für in Fahrzeuge bereits eingebaute
fehlerhafte Filtersysteme aufrechtzuerhalten. Damit werden
nachteilige rechtliche Folgen für die betroffenen Autofahrer - in
steuerrechtlicher Hinsicht und bei der Zufahrt in die Umweltzonen -
vermieden".

Nach Auffassung von Pit-Stop sei somit ein Austausch nicht
notwendig, die Werkstattkette zieht daraus folgende Schlussfolgerung:
"Es entstehen also für Sie als Autofahrer weder ein finanzieller
Nachteil noch eine Mobilitätseinschränkung".

Das eigentliche Ziel einer Entlastung mit gefährlichem Feinstaub
hoch belasteter Stadtregionen spielt bei der Argumentation keinerlei
Rolle. Sogar die seit Monaten erwiesene, nicht ausreichende
Filterwirkung der Betrugssysteme stellt Pit-Stop in Frage und
behauptet entgegen vorliegender Prüfergebnisse des
Kraftfahrtbundesamts, die mangelnde Wirksamkeit sei "noch nicht
abschließend geklärt".

"Wie lange noch wollen die verantwortlichen Bundesminister
Tiefensee und Gabriel den betroffenen Autobesitzern jegliche Hilfe
verweigern", fragt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es sei
"ein Stück aus dem Tollhaus", dass Werkstätten den Filtertausch gegen
sofort lieferbare Systeme ausgerechnet unter Verweis auf die
Kulanzregelung verweigerten, die doch nach den Beteuerungen der
Bundesregierung die Austauschaktion beschleunigen sollte. Resch:
"Nach der faktischen Aufkündigung der Kulanzregelung durch große
Werkstattketten muss die Bundesregierung endlich handeln. Die DUH
fordert den Entzug der Betriebserlaubnis für alle Betrugsfilter zum
31. März 2008."

Gegenüber seinem Kunden unterstellt der Pit-Stop Kundenservice,
Ziel des Einbaus eines Nachrüstfilters sei es, "eine
Feinstaubplakette sowie die staatlichen und steuerlichen
Vergünstigungen zu erhalten bzw. in Anspruch nehmen zu können". Dass
das Ziel die Reduktion der Partikelemissionen ist, kommt Pit-Stop
offensichtlich nicht in den Sinn. Bereits in einem zuvor verfassten
Ablehnungsschreiben an denselben Kunden vom 16. Januar 2008 schreibt
das Unternehmen: "Nach der Erklärung der Bundesregierung bleiben
sowohl die Feinstaubplakette als auch die steuerliche Förderung
erhalten. Dies selbst dann, wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE) zwischenzeitlich mit Wirkung für die Zukunft gelöscht bzw. vom
Hersteller zurückgegeben wurde".

"Erst drei Prozent der betroffenen Autobesitzer ist es mit Hilfe
der DUH und des ZDK gelungen, den ihnen verbauten Betrugsfilter durch
ein funktionierendes System ausgetauscht zu erhalten. Wann endlich
wird die Bundesregierung durch den Entzug der Allgemeinen
Betriebserlaubnisse geltendes Recht anwenden und die Rechtsposition
der betroffenen Autofahrer gegenüber den Betrugsfirmen stärken?" so
Resch.

Unter www.duh.de veröffentlicht die DUH besonders dreiste
Beispiele für den verweigerten Filteraustausch. Geschädigte
Autohalter können unter www.diesel-filter-tausch.de ihren Fall
schildern und erhalten von DUH und ZDK Unterstützung.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0171 3649170, Fax: 030 2400867-19, E-Mail:
resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 2400867 -0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030
2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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