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Rheinische Post: Falsches Wahlrecht Kommentar VON RHEINHOLD MICHELS

Geschrieben am 06-03-2008

Düsseldorf (ots) - Die Liebe der Deutschen gehört in Politik und
Rechtsetzung nicht den praktischen Lösungen. Wir machen es gerne nach
der Devise: Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht. Das deutsche
Steuerrecht ist das krasseste Beispiel für die närrisch detaillierte
teutonische Regelungslust. Auch unser Wahlrecht gehört in diese
Kategorie. Schon sein Name "Personalisiertes Verhältniswahlrecht"
deutet auf das Gegenteil von politischem Pragmatismus. Das Wahlrecht
ist Beleg für ein entschiedenes Sowohl-als-auch. Es mag zwar, ähnlich
wie bei der hochkomplizierten Detailhuberei im Steuer(un)wesen, mehr
Einzelfallgerechtigkeit erzeugen als ein Mehrheitswahlrecht nach
britischem oder französischem Muster. Dort haben die Stimmen für
politische Zwerge im Ergebnis viel weniger Gewicht als bei uns. Das
wäre aber ein Gewinn an Klarheit bei der Regierungsbildung und
-arbeit. Die mit wenigen Ausnahmen übliche politische Volkskrankheit
heißt Koalitionitis. Sie ist das direkte Resultat des Wahlrechts.
Änderungen sollte es, wird es aber nicht geben. Auch das ist typisch
deutsch: Wir haben nämlich auch bei anderen notwendigen Reformen
weniger ein Erkenntnis-, als ein Durchsetzungsproblem.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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