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Gehb: Schwer verständlich, aber rechtsstaatsgemäß

Geschrieben am 05-03-2008

Berlin (ots) - Zum heutigen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts in der Angelegenheit "Prozeßkostenhilfe
Kindsmörder Gäfgen" erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Der rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilte
Kindsmörder Gäfgen hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht mit
Erfolg dagegen gewendet, dass ihm Prozeßkostenhilfe für eine gegen
das Land Hessen gerichtete Amtshaftungsklage, mit der er ein
angemessenes Schmerzensgeld und Schadenersatz insbesondere wegen der
Androhung von Folter geltend machen will, vom OLG Frankfurt versagt
worden ist. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist
juristisch in beeindruckender Weise begründet - gegen ihn gibt es
akademisch und intellektuell nichts zu erinnern. Verstanden werden
kann diese Entscheidung hingegen vom rechtsunkundigen Normalbürger
nur schwer.
Zwar ist es an Niedertracht kaum mehr zu überbieten, wenn ein Mörder,
der alle Beteiligten in dem Glauben gelassen hat, das Opfer lebe
noch, und damit selbst einen unermesslichen Schaden angerichtet hat,
der weder ausgeglichen noch wiedergutgemacht werden kann,
Schadenersatz und Schmerzensgeld begehrt. Aber die Stärke unseres
Rechtsstaates und seiner Institutionen zeigt sich auch gerade darin,
ohne Ansehung der Beweggründe und des Charakters eines Klägers, ihm
die Möglichkeit einzuräumen - und sei es über die Gewährung von
Prozeßkostenhilfe -, seinen "Anspruch" vor einem Zivilgericht
verfolgen zu können. Fiat iustitia, pereat mundus.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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