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Zöller/Widmann-Mauz: Weitere Verbesserungen bei Pflegeversicherung

Geschrieben am 05-03-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Einigung der Koalitionsfraktionen
zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz erklären der Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB, und
die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und gesundheitspolitische Sprecherin,
Annette Widmann-Mauz MdB:

Die Koalitionsfraktionen haben sich beim
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auf über 50 Änderungsanträge
geeinigt. Dabei konnte die Union an vielen Stellen Verbesserungen
durchsetzen, die insbesondere den Pflegebedürftigen zugute kommen.

1. Keine flächendeckenden Pflegestützpunkte:

Bei den Pflegestützpunkten erhalten nun die Länder das
Entscheidungsrecht, ob diese in ihrem Land eingeführt werden. Dabei
kann auf vorhandene Beratungsstrukturen zurückgegriffen werden.
Länder, die keine Pflegestützpunkte wollen, sondern auf eine andere
Form der Beratung setzen, müssen sich nicht an der Finanzierung von
Pflegestützpunkten in anderen Ländern beteiligen. Eine bundesweite
flächendeckende Einführung von bis zu 4.000 Pflegestützpunkten und
eine Zerstörung bewährter Strukturen wird es damit nicht geben.

2. Verbesserungen für Demenzkranke in stationären Einrichtungen

Auf Wunsch der Union werden nun auch Demenzkranke in stationären
Einrichtungen unterstützt, indem entsprechende Betreuungsleistungen
der Pflegeheime zusätzlich vergütet werden. Im Gesetzentwurf war
lediglich ein Leistungsanspruch für ambulant versorgte Demenzkranke
vorgesehen.

3. Verbesserungen der Qualitätssicherung

Statt Qualitätsprüfungen in Heimen nur alle drei Jahre und nach
vorheriger Anmeldung durchzuführen, werden die Heime jetzt einmal
jährlich und in der Regel unangemeldet geprüft. Die Prüfung soll sich
künftig auch vorrangig auf den Zustand der Pflegebedürftigen
konzentrieren (Ergebnisqualität) und damit weniger auf die
Dokumentation und Aktenlage. Außerdem wird die Transparenz der
Prüfergebnisse z. B. durch Aushang im Pflegeheim verbessert.

4. Verbesserungen weiterer im Gesetzentwurf vorgesehener
Regelungen zugunsten von Pflegepersonen und Pflegebedürftigen

- Zur weiteren Stärkung der häuslichen Pflege wird die Wartezeit
für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von 12 auf
6 Monate verkürzt.

- Der Anspruch auf Leistungen der Alterssicherung wird auch für
die Zeit eines Urlaubs der Pflegeperson erweitert.

- Pflegebedürftige Kinder erhalten bei einem Mangel an
kindgerechten Pflegeplätzen auch bei Unterbringung in anderen
Einrichtungen (z. B. Behindertenhilfe) Leistungen der
Pflegeversicherung.

- Bei palliativmedizinischen Fällen wird die Begutachtungsdauer
auf eine Woche verkürzt.

- Eine Regelung, die nach dem Tod eines Pflegebedürftigen in einem
Heim die sofortige Beendigung der Zahlungspflicht und damit praktisch
einen umgehende Räumung des Heimplatzes zur Folge gehabt hätte, wurde
gestrichen.

- Die Bonuszahlung für Heime, die eine Verbesserung der Einstufung
der Pflegebedürftigen erreichen, ist - um Missbrauch zu verhindern -
daran geknüpft worden, dass die günstigere Einstufung mindestens 6
Monate Bestand hat.

- Die Höhe der Zahlungspflicht für Krankenkassen, die eine
empfohlene Rehamaßnahme bei Pflegebedürftigen nicht durchführen,
wurde im Sinne einer besseren Wirksamkeit verdoppelt.

5. Erweiterung von Mitwirkungsrechten für die Ärzteschaft und
andere Heilberufe

- Anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, sollen Pflegeheime nicht
automatisch zur ambulanten Versorgung zugelassen und gezwungen
werden, Heimärzte einzustellen. Stattdessen wird kooperativen
Versorgungsformen mit vorhandenen niedergelassenen Ärzten und der KV
Vorrang eingeräumt.

- Bei den geplanten Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher
Aufgaben auf Pflegekräfte sollen nun die Ärzteschaft und die
Pflegeverbände bei der Festlegung der übertragbaren Aufgabenbereiche
ein Mitspracherecht erhalten.

- Solche Modellvorhaben soll es auch für Physiotherapeuten geben.

- Neu aufgenommen wurde eine Regelung, nach der die KVen mit den
Krankenkassen regionale Qualitätsvereinbarungen - wie z. B. in Bayern
bei Mammographie erfolgreich erprobt - treffen können.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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