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Hüppe: Spielräume der EG-Richtlinie für Rollstuhlfahrer in Bussen nutzen

Geschrieben am 28-02-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Ankündigung von
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, die
Straßenverkehrszulassungsordnung zugunsten von Rollstuhlfahrern in
Bussen anzupassen, erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, die
Straßenverkehrszulassungsordnung anzupassen, ist ein erster Schritt
in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, in welcher Form
die Straßenverkehrszulassungsordnung angepasst wird.

Die Umsetzung der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates in der Straßenverkehrszulassungordnung hat
dazu geführt, dass viele Busse nur noch einen Rollstuhlfahrer
befördert haben. Der Bundesverkehrsminister ist gefordert, die
Richtlinie 2001/85/EG zugunsten der Beförderung von Rollstuhlfahrern
auszulegen. Die EG-Richtlinie gibt nur vor, dass mindestens ein
Rollstuhlstellplatz bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen
muss. Zum Beispiel muss der Rollstuhlstellplatz eine bestimmte Größe
haben und ein Rückhaltesystem vorhalten. Diese Mindestanforderungen
müssen erfüllt sein, damit ein Bus zum Straßenverkehr zugelassen
wird. Vorgaben für die Beförderung von Rollstuhlfahrern enthält die
EG-Richtlinie dagegen nicht. Auch die in der Richtlinie enthaltene
Regelung, die maximale Anzahl der vorgesehenen Rollstuhlstellplätze
sichtbar zu kennzeichnen, führt zu keinem anderen Ergebnis. Diese
Vorgabe kann durchaus so interpretiert werden, dass sie wiederum
lediglich für die Zulassung des Busses von Bedeutung ist, nicht
jedoch für die Beförderung von Rollstuhlfahrern. Außerdem kann die
Kennzeichnung auch so verstanden werden, dass sie lediglich ein
Hinweis für Rollstuhlfahrer ist, wieviele Rollstuhlstellplätze im Bus
vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen entsprechen. Es ergibt
sich jedenfalls nicht zwingend aus der Richtlinie, dass
Rollstuhlfahrer nicht mehr zum Beispiel auf Mehrzweckflächen
befördert werden dürfen.

Auch die bisherigen Erfahrungen in der Praxis haben nicht gezeigt,
dass Rollstuhlfahrer besonderer Sicherheitsmaßnahmen bedürfen, wenn
Sie auf Mehrzweckflächen mitfahren. Rollstuhlfahrer sind in Bussen
nicht gefährdeter als zum Beispiel Fahrgäste auf Stehplätzen. Die
Vorstellung, dass Rollstuhlfahrer einen besonderen Schutz gebrauchen,
geht eher in Richtung einer "Überbehütung", die insbesondere die
Betroffenen selbst strikt ablehnen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass der
Bundesverkehrsminister, jetzt praxisnahe Lösungen im Sinne der
betroffenen Rollstuhlfahrer findet und die Spielräume der
EG-Richtlinie nutzt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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