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Rheinische Post: Späher im PC

Geschrieben am 27-02-2008

Düsseldorf (ots) - von Gerhard Voogt

Mit ihrem Urteil zur Online-Durchsuchung haben die Karlsruher
Richter den Fahndern enge Grenzen gesetzt. Private Daten dürfen erst
nach einem richterlichen Beschluss ausgespäht werden - und nur dann,
wenn ein konkreter Verdacht auf eine schwere Straftat besteht. Die
Blanko-Vollmacht für eine unkontrollierte Überwachung ist vom Tisch.
Kein unbescholtener Bürger muss befürchten, dass Polizei und
Geheimdienste willkürlich in privaten Computer-Daten herumschnüffeln.
Eine gute Nachricht.
Gleichzeitig wird die Online-Fahndung neben der Telefonüberwachung
und der Beobachtung durch V-Männer als zusätzliche Kneifzange im
Werkzeugkasten der Fahnder legalisiert. Ein Bombenbauplan, den ein
Fanatiker auf seiner Festplatte gespeichert hat, kann nun entdeckt
werden, sofern ein konkreter Terrorverdacht besteht. Auch das ist
beruhigend.
Kein gutes Licht wirft das gestrige Urteil auf die Arbeit von
Innenminister Ingo Wolf (FDP). Das Gesetz, dass er vorgelegt hat,
wurde für von den Karlsruher Richtern als zu allgemein und unpräzise
befunden. Die Opposition wirft dem Liberalen vor, Murks fabriziert zu
haben. Ermittler teilen diese Einschätzung. Eine peinliche Niederlage
für Ingo Wolf.
Bericht: Urteil: Hohe Hürden, Titelseite

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2304


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