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Stuttgarter Nachrichten: zu Online-Durchsuchungen:

Geschrieben am 27-02-2008

Stuttgart (ots) - Wo es Verdachtsmomente auf schwerste Straftaten
gibt, dürfen die Fahnder durchaus alle Ermittlungsmöglichkeiten
ausschöpfen, einschließlich der heimlichen Online-Durchsuchung.
Insofern ist das Urteil auch praxisnah und nicht nur prinzipiell. Nur
eben müssen die Gefahrenmomente greifbar sein. Eine diffuse
Vorfeldüberwachung ohne richterliche Erlaubnis bleibt unstatthaft.
Das bindet das BKA, und das bindet erst recht den Verfassungsschutz,
der fast routinemäßig in der Grauzone zwischen Erlaubtem und
Verbotenem operiert. Bei der Online-Durchsuchung sind die Bürger
jetzt vor ihm sicher.

Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/39937
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_39937.rss2

Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de


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