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Uhl/Göbel: Gericht bestätigt Schäuble-Entwurf

Geschrieben am 27-02-2008

Berlin (ots) - Angesichts der unerträglichen Äußerungen der
Kritiker zur heutigen Entscheidung zur Online-Durchsuchung erklären
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Hans-Peter Uhl MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Innenausschuss, Ralf Göbel MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat die von Union und Minister
Schäuble geplante Online-Durchsuchung mit Richtervorbehalt und
Kernbereichsschutz für rechtmäßig erklärt.

Den nie geplanten Popanz des schrankenlosen Missbrauchs hat das
Gericht dagegen zu Recht für verfassungswidrig erklärt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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