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Uhl/Grindel: Mehr Sicherheit - weniger Bürokratie

Geschrieben am 22-02-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung eines Gesetzes
zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften erklären
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter, Reinhard
Grindel MdB:

Nach intensiven und erfolgreichen Verhandlungen ist es der
Koalition gelungen, zukunftweisende Regelungen im Waffenrecht zu
schaffen.

Dabei wurden auch die in der öffentlichen Anhörung von
Sachverständigen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 13.
Februar 2008 gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt.

Entsprechend einer Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in
der letzten Legislaturperiode hat die Koalition ein Verbot des
Führens von sog. Anscheinswaffen erlassen. Diese Regelung ist wegen
des Drohpotentials dieser Nachbildungen von Schusswaffen sowie der
Probleme der Polizei aufgrund der Verwechslungsgefahr notwendig.
Ohnehin erlaubungspflichtige Waffen (z. B. Offroad-Jugendwaffen) sind
dabei wegen der nachgewiesenen Sachkunde und Zuverlässigkeit ihres
Trägers von der Regelung für Anscheinwaffen ausgenommen.

Bei der umstrittenen Nachfolgeregelung für das zum 1. April 2008
auslaufende "Erbenprivileg" ist es der Koalition gelungen, eine
unbürokratische und sinnvolle Lösung zu finden.

Für Jäger, Sportschützen und Sammler, die bereits berechtigt
Waffen besitzen, gilt die Blockierungspflicht der Erbwaffen nicht.
Für Schusswaffenmodelle, für die kein angemessenes technisches
Blockiersystem vorhanden ist, können Ausnahmen von der Blockierung
zugelassen werden.

Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen und der wachsenden
Bedrohungen im öffentlichen Raum haben sich die Koalitionsfraktionen
geeinigt, das Führen von Hieb- und Stoßwaffen und von Messern mit
einhändig feststellbarer Klinge oder feststehenden Messern mit einer
Klingenlänge über 12 cm zu verbieten. Dieses Verbot gilt nicht,
sofern für das Führen des Gegenstandes ein berechtigtes Interesse wie
z. B. Berufsausübung, Sport oder Brauchtumspflege vorliegt. Damit die
Polizei bereits im Vorfeld einer Gewalttat oder einer Provokation
einschreiten kann, wurde ein Ordnungwidrigkeitentatbestand für den
Verstoß gegen das Führungsverbot für Anscheinswaffen und gegen das
Führensverbot für Hieb- und Stoßwaffen und bestimmte Messer
geschaffen.

Bei der Umsetzung des VN-Schusswaffenprotokolls wurde im Interesse
der Hersteller und Händler auf den zunächst vorgesehenen erheblichen
bürokratischen Aufwand verzichtet. Wesentliche Teile
erlaubnispflichtiger Schusswaffen werden nun nur mit einer
Seriennummer gekennzeichnet und in Waffenbüchern erfasst, wenn sie
einzeln gehandelt werden. Komplettwaffen werden nur auf dem Lauf
(Langwaffe) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffe) markiert.
Kulturhistorisch bedeutsame Sammlungen sind von dieser
Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Um den für Nachwuchsgewinnung für internationale
Sportveranstaltungen dringend erforderlichen frühzeitigen Beginn des
schießsportlichen Trainings junger Sportschützen zu ermöglichen,
wurde im Gesetz klargestellt, dass bei Öffentlichkeitsveranstaltungen
anerkannter Schießsportverbände Ausnahmen von den
Alterserfordernissen vorgenommen werden können. Wegen der
unterschiedlichen Verwaltungspraxis bei der Bewilligung von Ausnahmen
vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports bei einzelnen
jungen Schützen wird auf eine einheitliche und unbürokratische
Handhabung hingewirkt werden.

Die Koalition hat mit den neuen waffenrechtlichen Vorschriften
ihren gemeinsamen politischen Willen umgesetzt und Regelungen
geschaffen, die die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöhen und
gleichzeitig die immer wieder beklagten bürokratischen Belastungen
für die rechtstreuen legalen Waffenbesitzer deutlich gesenkt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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