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EG-Kommission und Bundesregierung wollen Verwendung von Kräutern und Gewürzen einschränken - Wollen die Verbraucher mehr oder weniger naturbelassene Zutaten in Lebensmitteln?

Geschrieben am 21-02-2008

Bonn (ots) - Der Fachverband der Gewürzindustrie informiert über
Konsequenzen der geplanten EG-Verordnung über Aromen

Zur Zeit diskutiert die EG-Kommission den Vorschlag für eine
EG-Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Aromen
und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften. Der
Verordnungsentwurf wird vom Europäischen Parlament abgelehnt und auch
der Fachverband der Gewürzindustrie sowie der Europäische Verband der
Gewürzindustrie sind gegen die geplante Regelung. Die Gründe für die
Ablehnung sind (Erläuterungen siehe unten):

1. Die Verordnung wird dazu führen, dass anstelle von natürlichen
Kräutern und Gewürzen verstärkt Aromastoffe bei der
Lebensmittelherstellung verwendet werden.

2. Die Verordnung basiert nicht auf wissenschaftlichen
Erkenntnissen über Kräuter und Gewürze.

3. Die Verordnung trägt nicht zur höheren Sicherheit von
Lebensmitteln bei und dient nicht dem Schutz der Gesundheit der
Verbraucher.

4. Die Verordnung wird dazu führen, dass natürliche, schützende
Antioxidantien und sekundäre Pflanzenstoffe, die über Kräuter und
Gewürze in Lebensmittel kommen, in zusammengesetzten Lebensmitteln
reduziert werden. Diese Stoffe sind nicht in gleicher Menge in Aromen
vorhanden.

5. Mit der Verordnung wird in Zusammensetzung und Geschmack von
zusammengesetzten Lebensmitteln eingegriffen.

Die EG-Kommission will die neuen Vorschriften 2009 in Kraft
setzen. Der Fachverband der Gewürzindustrie und der Europäische
Gewürzindustrieverband, ESA, setzen darauf, dass das Europäische
Parlament die EG-Kommission zu einer vernünftigen Lösung bewegen
kann.

Erläuterungen:

Zu 1: In Anhang III Teil B der Verordnung werden Grenzwerte für
Active Principles in bestimmten Lebensmitteln festgelegt. Der
natürliche Gehalt an Active Principles in Kräutern und Gewürzen ist
abhängig von Klima, geographischer Herkunft, Sorte und Art der
Pflanze sowie Erntebedingungen und unterliegt großen Schwankungen.

Viele Kräuter und Gewürze enthalten mehr als ein Active Principle,
z.B. Zimt: Cumarin, Safrol, Methyleugenol; Basilikum: Estragol,
Methyleugenol. Hierdurch wird die Kontrolle von Active Principles in
zusammengesetzten Lebensmitteln extrem schwierig.

Die natürliche Schwankungsbreite von Active Principles in Kräutern
und Gewürzen ist unmöglich im Detail zu kontrollieren und erschwert
die Einhaltung der Grenzwerte in zusammengesetzten Lebensmitteln.
Dies wird viele Lebensmittelhersteller dazu bringen, anstelle von
Kräutern und Gewürzen Aromastoffe einzusetzen.

Zu 2: Die Verordnung basiert nicht auf wissenschaftlichen
Erkenntnissen über Kräuter und Gewürze. Untersucht wurde die Wirkung
von isolierten Reinsubstanzen, Active Principles, an Labornagern. Von
der Wirkung dieser Reinsubstanzen wurde auf den Verzehr von Kräutern
und Gewürzen durch den Menschen geschlossen. Es ist aber
wissenschaftlich fraglich, von einer isolierten Reinsubstanz (Active
Principle), die in Tierversuchen getestet worden ist, auf den Verzehr
von Lebensmitteln zu schließen. Begründet wird dieses Vorgehen mit
dem vorbeugenden Verbraucherschutz.

Active Principles sind natürliche Bestandteile unserer Nahrung und
kommen in unterschiedlicher Menge in Lebensmitteln wie Kräutern und
Gewürzen, Bananen, Fenchel, Chicoree, Sesam, Erdbeeren,
Sojaprodukten, Sellerie, Karotten, Grapefruit, Orangen, Aprikosen und
Kirschen vor. Es gibt keine wissenschaftlichen Daten zur
Gesamtaufnahme von Active Principles durch den Verbraucher.

Zu 3: Die Verordnung wird tendenziell dazu führen, dass anstelle
von Kräutern und Gewürzen verstärkt Aromen zur
Lebensmittelherstellung eingesetzt werden. Offensichtlich halten
Bundesregierung und EG-Kommission Aromastoffe für sicherer als
natürliche Kräuter und Gewürze.

Die Verordnung lässt Ausnahmen zu. Frische, getrocknete oder
gefrorene Kräuter und Gewürze, die an Endverbraucher verkauft werden,
sowie Kräuter und Gewürze, die im Garten angebaut werden, sind vom
Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Weitere Ausnahmen gibt
es für Restaurants und Kantinen. Damit gilt die Verordnung nur für
industriell hergestellte Lebensmittel und Teile der
Gemeinschaftsverpflegung und des Handwerks.

Zu 4: Es ist allgemein anerkannt, dass Kräuter und Gewürze hohe
Gehalte an Antioxidantien und anderen Phytochemikalien aufweisen, die
zunehmend als zuträglich für die Gesundheit und sogar schützend vor
bestimmten Krankheiten angesehen werden. Im Übrigen dienen Kräuter
und Gewürze auch dazu, zum Geschmack von Lebensmitteln beizutragen,
bei denen der Anteil an Salz, Zucker oder Fett reduziert worden ist.

Die günstigen Effekte von Kräutern und Gewürzen werden daher
reduziert, wenn anstelle von Kräutern und Gewürzen Aromastoffe
eingesetzt werden.

Zu 5: Eine Reduzierung oder Begrenzung des Gehaltes von BAPs in
Lebensmitteln bedeutet eine Reduzierung oder Begrenzung in der
Verwendung von Kräutern und Gewürzen bei der Lebensmittelherstellung.
Solche Maßnahmen haben erheblichen Einfluss auf den Geschmack.

Originaltext: Fachverband der Gewürzindustrie e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/38390
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_38390.rss2

Pressekontakt:
Gerhard Weber
Fachverband der Gewürzindustrie e.V.
Reuterstrasse 151
53113 Bonn
Tel: 0228 21 61 62
Mobil: 171 35 9898 6
weber@verbaendebuero.de


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