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Gehb: Stärkung der Rechte zweifelnder Männer

Geschrieben am 21-02-2008

Berlin (ots) - Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes zur
Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren erklärt
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Jürgen Gehb MdB:

Mit dem neuen dualen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung und
Vaterschaftsanfechtung ist es gelungen, ein zeitgemäßes, lebensnahes
und niedrigschwelliges rechtliches Instrumentarium in unserem
Familienrecht zu etablieren. Daher besteht die berechtigte Hoffnung,
dass viele der Friktionen in den bisherigen
Vaterschaftsanfechtungsverfahren nun endgültig der Vergangenheit
angehören werden.

In vielen anderen Rechtsbereichen, so vor kurzem im novellierten
Unterhaltsrecht, wurde die Stellung des Kindes und der erziehenden
Mutter bzw. des Vaters gestärkt. An vielen anderen Stellen wurde in
den letzten Jahren alte Zöpfe abgeschnitten und die Rechte der Frauen
gestärkt. Heute wird an dieser Stelle unseres Familienrechts die
Position des Mannes verbessert. Diese Besserstellung erfolgt, ohne
die legitimen Interessen und Ansprüche von Mutter und Kind gering zu
achten.

Im übrigen gilt das neue zweistufige Verfahren für alle
Familienmitglieder. Auch Kinder erhalten somit erstmals ein
rechtliches Instrument, mit dem sie feststellen können, ob ihr
rechtlicher Vater auch wirklich ihr leiblicher Vater ist.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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