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GHS: EU-Verordnung muss nachgebessert werden / Parlament berät Vorschlag der EU-Kommission für ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe

Geschrieben am 21-02-2008

Frankfurt/Main (ots) - Der Verband der Chemischen Industrie (VCI)
hält den Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung der global
einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe ("GHS")
in der Europäischen Union für verbesserungsbedürftig. Damit ein
sachgerechtes Ergebnis mit angemessenem Aufwand für die Branche
erzielt werde, sei eine sorgfältige Beratung im Europäischen
Parlament wichtiger als die Einhaltung des gesetzten Zeitplans.

Das von den Vereinten Nationen vorgegebene Ziel, chemische Stoffe
nach weltweit einheitlichen Gefahrenmerkmalen einzustufen und zu
kennzeichnen, wird vom VCI grundsätzlich unterstützt. Denn für
Staaten, die noch keine oder schlecht funktionierende
Chemikalienregelungen haben, werde das sogenannte Global Harmonized
System (GHS) zu einem sichereren Umgang mit Chemikalien beitragen,
erklärt der VCI. Für weltweit agierende Branchen wie die Chemie sei
das GHS außerdem ein wichtiger Schritt zu harmonisierten
Rahmenbedingungen über die Grenzen Europas hinaus.

Die Europäische Union will das auf UN-Ebene entwickelte GHS
möglichst bald übernehmen und damit ein Signal für ein weltweit
einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für gefährliche
Chemikalien setzen. Laut offiziellem Brüsseler Terminplan soll
bereits zur Jahreshälfte eine Einigung zwischen Parlament und
Ministerrat vorliegen, obwohl die Abstimmung im federführenden
Umweltausschuss des EU-Parlaments erst Anfang April stattfindet.
Dafür müssen außerdem die Voten der beiden mitberatenden Ausschüsse
für Binnenmarkt/Verbraucherschutz und Industrie/Forschung vorliegen.

Das GHS werde das hohe Schutzniveau in der EU nicht weiter
erhöhen, betont der VCI. Die Neueinstufung der Chemikalien nach GHS
erfolgt nach geänderten formalen Kriterien und nicht aufgrund von
neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Systemwechsel, so der
VCI, dürfe deshalb nicht zu Regulierungsverschärfungen führen. Die
Einführung der GHS-Verordnung hat Auswirkungen auf eine Vielzahl
nationaler wie europäischer Rechtsgebiete, zum Beispiel auf den
Arbeitsschutz, die Störfallverordnung, das Abfallrecht oder auf die
Lagerungsvorschriften. Allein auf europäischer Ebene nehmen 20
Direktiven direkt Bezug auf die Einstufungs- und
Kennzeichnungsbestimmungen. Auf deutscher Ebene ist die Zahl der
verbundenen Rechtsbereiche um ein Vielfaches höher. "Es geht also
nicht nur um eine Systemumstellung, sondern um die Anpassung einer
Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und Normen",
betont Dr. Heinz-Günter Schäfer, GHS-Experte im VCI.

Der VCI fordert, dass die formale Umstellung der Kennzeichnung
nicht zu einer falsch gewichteten Bewertung der Eigenschaften von
Verbraucherprodukten, wie zum Beispiel Wasch- und Reinigungsmitteln,
führen darf. So sieht die neue Berechnungsmethode unter anderem auch
wesentlich niedrigere Konzentrationsgrenzwerte für die Kennzeichnung
"ätzend" vor. Dadurch müsste ein Handspülmittel, das auf seiner
Verpackung bisher ohne Sicherheitshinweis vermarktet werden darf,
künftig mit dem Symbol "ätzend" etikettiert und mit einem
kindergesichertem Verschluss ausgerüstet werden. Der VCI befürchtet
eine Fehlsteuerung des Konsumentenverhaltens, die dem
Verbraucherschutz nicht dient, wenn milde Handspülmittel und ätzende
Rohrreiniger in der gleichen Weise gekennzeichnet werden. Das
Warnsymbol müsse dem Eigenschaftsprofil und der bestimmungsgemäßen
Verwendung des Produktes angemessen sein. Deshalb fordert der VCI,
die ebenfalls im GHS verankerten alternativen Methoden zum
Berechnungsverfahren in den gesetzlichen Vorschriften zu verstärken.

Da gleichzeitig auch die neue Chemikalienverordnung REACH in der
EU umgesetzt wird, ist es nach Ansicht des VCI erforderlich, auf
Konsistenz zwischen den beiden sich ergänzenden Gesetzen zu achten.
Der Chemieverband hält deshalb eine Untergrenze der Produktionsmenge
von einer Tonne pro Jahr für die Meldung von Stoffen in das neue
Europäische Chemikalieninventar gemäß REACH für zwingend
erforderlich, um unnötige Kosten und Bürokratie zu vermeiden.

Originaltext: Verband der Chemischen Industrie e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12523
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12523.rss2

Pressekontakt:
Manfred Ritz
VCI-Pressestelle
Telefon: 069 2556-1550
E-Mail: ritz@vci.de


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