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Längere Anspruchsdauern für ältere Arbeitslosengeld-Bezieher beschlossen - BA stellt Bescheide um

Geschrieben am 19-02-2008

Nürnberg (ots) - Rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 erhöht sich für
ältere Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und
arbeitslos werden, die maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld.
Die höhere Anspruchsdauer ist dabei vom Alter und den zuvor
zurückgelegten Versicherungszeiten des Arbeitnehmers abhängig. Auch
für Arbeitslose, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Leistungen
erhalten haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die
Anspruchsdauer erhöht. Alle potenziell betroffenen Leistungsfälle
werden durch die Agenturen für Arbeit überprüft. In den Agenturen für
Arbeit beginnt ab heute die große Sonderaktion. Schätzungsweise eine
halbe Million Leistungsfälle müssen geprüft werden. Kunden, die von
der Besserstellung profitieren, werden automatisch von den Agenturen
für Arbeit informiert. Bis zum 30. Mai 2008 wird die Aktion
abgeschlossen. Die Agenturen werden Leistungsunterbrechungen so weit
wie möglich vermeiden. Damit die Fälle möglicht schnell bearbeitet
werden können, sollte von Nachfragen abgesehen werden.
Für Arbeitnehmer, die bei Entstehung des Anspruchs ab dem 1. Januar
2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten
fünf Jahre mindestens 30 Monate in Versicherungspflichtverhältnissen
standen, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von
15 Monaten. Für Arbeitnehmer, die bei Anspruchsentstehung das 55.
bzw. das 58. Lebensjahr vollendet haben und
Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von 36 bzw. 48
Monaten nachweisen, besteht maximal ein Leistungsanspruch für die
Dauer von 18 bzw. 24 Monaten.
In den Genuss einer längeren Bezugsdauer können auch Arbeitslose ab
Vollendung des 50. bzw. 58. Lebensjahres kommen, deren
Arbeitslosengeldanspruch bis zum 31. Dezember 2007 entstanden ist.
Voraussetzung ist, dass der Anspruch am 1. Januar 2008 noch bestanden
hat und zuvor die Höchstanspruchsdauer bewilligt war.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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