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Steuerberater verteidigt Zumwinkel

Geschrieben am 15-02-2008

Hagen (ots) - Der Hagener Steuerberater und Steuerstrafverteidiger
Jürgen Ortmüller äußerte seine Zweifel, ob dem Post-Chef Zumwinkel
und Lichtenstein-Anlegern überhaupt ein möglicher Tatbestand der
Steuerhinterziehung bewusst gewesen sei. Ortmüller: "Manager haben
nach einem 16-Stunden-Tag kaum noch Zeit, sich über ihre eigenen
steuerlichen Angelegenheiten zu kümmern, geschweige denn
nachzuvollziehen, was Berater ihnen zumuten. Die immer kompliziertere
Steuergesetzgebung der Bundesregierung verführt Banken und Berater
ihren Kunden Angebote zu machen, aus deren Haftung sie sich
allerdings heraus halten."

"Es kommt kaum einer auf die Idee, komplizierte Steuersparmodelle
selbst zu arrangieren", so Ortmüller. Der Steuerberater empfiehlt vor
Abschluss einer Auslands-Kapitalanlage über den Steuerberater oder
Wirtschaftsprüfer eine verbindliche Auskunft der zuständigen
Finanzbehörde einholen zu lassen. Es sei selbstverständlich,
sämtliche Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben.

Als Steuerstrafverteidiger warnt der Finanzexperte vor einer
öffentlichen Vorverurteilung der Verdächtigen. "Hier wird mit dem
Knüppel auf die Falschen eingedroschen. Selbstverständlich haben
Manager und Großverdiener eine moralische Vorbild-Verpflichtung
aufgrund ihrer Öffentlichkeitsposition. Aber der Gesetzgeber sollte
auch diejenigen in die strafrechtliche Verantwortung nehmen, die
ungeprüft dubiose Anlagemöglichkeiten empfehlen. Der Steuerzahler ist
mit dem aktuellen System völlig überfordert und muss sich auf seine
Berater aber auch auf seine empfehlende Bank verlassen können", meint
Ortmüller.

Den Betroffenen empfiehlt er, vorsorglich eine strafbefreiende
Selbstanzeige über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder
Rechtsanwalt zu stellen, obwohl er meint, dass gerade dies von der
Staatsanwaltschaft durch die intensive Öffentlichkeitsarbeit
provoziert werden soll, da es nicht genügend Ermittler gäbe, um
kurzfristig gegen alle Verdächtigen zu ermitteln. Ein Anfangsverdacht
müsse aber immer auch begründet und bewiesen werden.

Dem Bundesnachrichtendienst wirft Ortmüller eine mögliche
Verletzung des Steuergeheimnisses vor: "Der BND darf von sich aus
nicht ermitteln. Wenn hier Daten in Kenntnis gelangt sind und an die
Staatsanwaltschaft weiter gegeben wurden, besteht der Verdacht der
Verletzung des Steuergeheimnisses, was genauso schwer wiegen würde
wie die Steuerhinterziehung selbst."

Originaltext: Journal Society GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43450
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43450.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Ortmüller
02334/9190-0
0172/876 2002


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