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Bauindustrie zur Erbschaftsteuerreform: Unternehmen mit Immobilienbesitz nicht benachteiligen

Geschrieben am 15-02-2008

Berlin (ots) - "Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform
benachteiligt Bauunternehmen mit größerem vermieteten
Immobilienbesitz ohne jegliche sachliche Rechtfertigung". Dies
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, RA Michael Knipper, vor den ersten Beratungen des
Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag heute in Berlin. Die für
Betriebsvermögen vorgesehene sog. Verschonungsregelung, die einen
Abschlag von 85 % vorsehe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien,
greife bei Betrieben, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus
Verwaltungsvermögen bestehe - und hierzu zählen vermietete Immobilien
- nicht. "Damit wird bei ansonsten gleicher Tätigkeit zwischen
begünstigten und nicht begünstigten Betrieben unterschieden. Dies ist
eine nicht hinnehmbare Zweiklassengesellschaft", kommentierte Knipper
die geplante Neuregelung. Es sei keineswegs akzeptabel, wenn eine
Gruppe von Unternehmen zu Verlierern der Reform werde, indem
unveränderte Steuersätze bei deutlich erhöhten Bemessungsgrundlagen
Anwendung fänden. Hier müsse dringend nachgebessert werden, so dass
auch Verwaltungsvermögen von der Begünstigung erfasst werde.

Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de

Originaltext: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24058
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24058.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de


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