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Götz: Keine EU-Richtlinie zu Konzessionen

Geschrieben am 13-02-2008

Berlin (ots) - Zu den erneuten Bestrebungen der EU-Kommission,
eine Richtlinie zu Konzessionen zu erstellen erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:

Die kommunale Zusammenarbeit - wie in den Gesetzen der Länder
geregelt - ist weder als öffentlicher Auftrag, noch als Konzession
anzusehen. Dies rechtlich verbindlich klarzustellen, ist zur
Sicherung der kommunalen Organisationsfreiheit in der
Wasserversorgung notwendig.

Der Versuch der EU-Kommission, der darauf abzielt,
Dienstleistungskonzessionen dem Vergaberechtsregime zu unterwerfen,
muss gestoppt werden. Die angestrebte EU-Richtlinie zu Konzessionen
widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und darf nicht erlassen
werden. Sie ist überflüssig. Die kommunale Gestaltungsfreiheit bei
der Trinkwasserversorgung in Deutschland würde erheblich
beeinträchtigt, da das Modell der Dienstleistungskonzession hier weit
verbreitet ist. Die Kommunen sind auch ohne Vorgaben aus Brüssel in
der Lage, die interkommunale Zusammenarbeit bei der Wasserversorgung
eigenverantwortlich zu regeln.

Die durch den Europäischen Gerichtshof entwickelte Rechtsprechung
zu Konzessionen ist ausreichend. Sie trägt dem Erfordernis der
Flexibilität bei der Erteilung von Konzessionen Rechnung. Trotzdem
führt gegenwärtig die EU-Kommission ein
Gesetzesfolgenabschätzungsverfahren für eine mögliche EU-Richtlinie
zu Konzessionen durch. In Gesprächen mit den Mitgliedstaaten erörtert
sie bereits detaillierte Vorstellungen über den Regelungsinhalt einer
solchen Richtlinie. Dem gilt es frühzeitig massiv entgegenzutreten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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