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Eichhorn: Wetttrinken - Urteil klares Zeichen für konsequenten Jugendschutz

Geschrieben am 12-02-2008

Berlin (ots) - Anlässlich der Urteilsverkündung im Fall des
Berliner Schülers, der vor einem Jahr an den Folgen einer
Alkoholvergiftung starb erklärt die Drogenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Das Urteil im Prozess um das tödliche Wetttrinken ist ein klares
Zeichen insbesondere an Gastwirte und deren Beschäftigte: Wer gegen
die Bestimmungen des Jugendschutz- oder des Gaststättengesetzes
verstößt, wird mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft.

Das Verhalten der beiden Aushilfen des Gastwirtes, die dem Schüler
bei einem Wetttrinken mindestens 45 Tequila einschenkten, während sie
dem Wirt vorwiegend Wasser servierten war nicht nur sittenwidrig,
sondern auch eine Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Die
Verurteilung der beiden nach dem Jugendstrafrecht zu einem
zehnmonatigen sozialen Trainingskurs ist daher richtig.

Im noch ausstehenden Urteil für den volljährigen Wirt, sollte das
mögliche Strafmass voll ausgeschöpft und so ein Zeichen dafür gesetzt
werden, dass Verstöße gegen den Jugendschutz massive Konsequenzen
nach sich ziehen und nicht geduldet werden.
Hochprozentige alkoholische Getränke gehören nicht in die Hände von
Minderjährigen, Bier und Wein dürfen nicht an unter 16jährige
aushändigt werden.

Um Alkoholexzesse zu vermeiden, ist eine verstärkte
Präventionsarbeit notwendig, die in den Elternhäusern beginnt. Dazu
gehört, dass Eltern mit ihren Kindern über die Gefahren des
Alkoholkonsums reden und einen verantwortungsvollen Umgang mit
Alkohol in der Öffentlichkeit und in der Familie vorleben.
An vielen Schulen und in vielen Vereinen gibt es zwar hervorragende
Aufklärungsarbeit. Aber das ist noch nicht ausreichend. Bestehende
Projekte müssen weiter ausgebaut werden.

Es ist notwendig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Jugendliche
vor gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu schützen. Nicht nur
Hochprozentiges, auch Bier oder Wein können, wenn sie im Übermaß
getrunken werden, zum Alkoholrausch führen. Daher ist bei allen
alkoholischen Getränken ein verantwortungsvoller Umgang notwendig!
Ein Alkoholverbot für unter 18-jährige würde der Schutzfunktion des
Staates für Minderjährige noch besser gerecht werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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