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Bernhardt/Bleser/Dautzenberg/Klöckner: Verbraucherrechte bei Immobilienkrediten stärken

Geschrieben am 25-01-2008

Berlin (ots) - Zur anhaltenden Diskussion um die Rechte der
Verbraucher bei Immobilienkrediten und im Anschluss an die Anhörung
zum Risikobegrenzungsgesetz am 23. Januar 2008 erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto
Bernhardt MdB, und der Sprecher der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, sowie die
zuständigen Berichterstatter, Obmann im Finanzausschuss, Leo
Dautzenberg MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion,
Julia Klöckner MdB:

Die Sorgen und Beschwerden der Verbraucher beim Verkauf von
Immobilienkrediten nehmen wir sehr ernst. Nicht zuletzt die Anhörung
des Finanzausschusses am vergangenen Mittwoch hat verdeutlicht, dass
hier Handlungsbedarf besteht. Unsicherheit und Ratlosigkeit dürfen
das Kreditgeschäft in Deutschland nicht prägen, vielmehr müssen die
Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Dabei verkennen wir
keineswegs den volkswirtschaftlichen Nutzen des Verkaufs von Krediten
für die deutsche Wirtschaft, ganz im Gegenteil. Wir streben daher
ausgewogene Maßnahmen an und keine übertriebenen Schnellschüsse.

Folgende Punkte sind für die Union von wesentlicher Bedeutung:

1.) Keine ungerechtfertigen Zwangsvollstreckungen
Eine ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung etwa durch den Übergang
der Grundschuld auf gutgläubige Dritte ist zu unterbinden. Wir
schlagen daher vor, den entsprechenden Sicherungsvertrag auch auf den
Käufer der Grundschuld zu übertragen. Die bestehende Unsicherheit
können wir damit vermeiden.

2.) Informationen über Verkauf
Wenn ein Kreditinstitut einen Kredit verkauft und nicht
Ansprechpartner bleibt, muss es diesen Verkauf unverzüglich dem
Kreditnehmer mitteilen.

3.) Entscheidungsfreiheit des Kunden stärken
Wir begrüßen es, dass die Banken und Sparkassen den Kreditnehmern
zukünftig zwei Immobilienkreditarten anbieten wollen: einen Kredit,
der verkauft werden kann, und einen, der nicht verkauft werden kann.
Hier hat die öffentliche Diskussion zu vernünftigen Reaktionen der
Banken geführt. Wir erwarten in den nächsten Tagen und Wochen weitere
Selbstverpflichtungen der Institute. Dann kann der Verbraucher
zwischen den Instituten wählen, die ihm ein solches Angebot machen
und solchen, die sich dem verweigern.

4.) Schutz des Verbrauchers vor ungerechtfertigten Kündigungen
Wir wollen rechtlich klar stellen, dass ein Kreditverhältnis nicht
allein dann gekündigt werden kann, wenn die Bank das
Vertrauensverhältnis zum Kunden verloren hat. Vielmehr darf
derjenige, der seinen Kredit ordnungsgemäß bedient, nicht rechtlos
gestellt wird. Hier arbeiten wir an Regelungen, die auch die Vorgaben
aus Basel II angemessen berücksichtigen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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